Aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2022 wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von 775.000 € nach 2023 als Haushaltseinnahmerest übertragen.

Dieser Kredit war/ist zur (Vor-)Finanzierung zumindest mittelfristig sowie für nicht entgeltfinanzierte Maßnahmen (Schule, KiTa, Seestraße, etc.) vorgesehen.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung seitens des Landratsamtes wurde hierzu im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2022 erteilt und gilt auf Grund des Übertrages fort.

 

Der Kontostand sowie die bevorstehenden Zahlungsverpflichtungen zum Jahresende hin erfordern nunmehr zur Sicherstellung der gemeindlichen Liquidität die Aufnahme des vorgenannten Kredites voraussichtlich zum Monatswechsel November/Dezember 2023.

 

Der Gemeinderat Hohenroth wird um Beschlussfassung zur Kreditaufnahme sowie Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Angebotsauswahl und Vertragsunterzeichnung gebeten, da die Angebote der Banken zumeist nur einen Tag Gültigkeit haben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt die gemeindliche Kreditaufnahme über 775.000 € wie im Sachverhalt dargestellt; zudem wird der 1. Bürgermeister Herr Georg Straub ermächtigt, Kreditangebote über die Verwaltung einholen zu lassen und unter den Kreditangeboten das wirtschaftlichste auszuwählen sowie den Kreditvertrag ohne weitere Beteiligung des Gemeinderates zu unterzeichnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

Gemeinderatsmitglied Günter Dünisch ist zur Zeit der Abstimmung nicht anwesend.