Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Montage eines doppelseitigen, teilweise beleuchteten Pylonen im Eingangsbereich der Apotheke auf dem Grundstück Fl. Nr. 1713/1 in der Jahnstraße 1 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Werbepylon mit einer Breite von 1,20 m und einer Höhe von 2,70 m soll in der Grünfläche vor dem Eingang der Apotheke errichtet werden. Nur die Logos und Schriften leuchten. Durch die spezielle Ausführung werden laut Antragsteller die Autofahrer nicht geblendet. Die Montage erfolgt auf einem bauseitig gefertigten Betonfundament.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1713/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Der Standort der Werbeanlage befindet sich im Sichtdreieck und außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Sichtdreiecke sind von Gebäuden freizuhalten. Bauliche Anlagen wie z. B. Zäune oder Bepflanzungen dürfen hier nicht höher wie 0,8 m über die Fahrbahnoberkante hinausragen.

 

Durch den zurückgesetzten Eingang der Apotheke ist diese für die Autofahrer und Fußgänger schlecht sichtbar. Deshalb soll eine sichtbare Beschilderung am Eingangsbereich erfolgen. Um die Sicht auf die Autofahrer in die Kreuzung nicht zu verdecken wurde der Pylon 2,50 m in das Grundstück hinein platziert.

 

Die Größe, Art und Ausführung des Pylonen ist bereits vorgegeben. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll ein bereits vorhandener Pylon aus einer anderen Apotheke verwendet und im Design angepasst werden.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze ist sehr eng um das bestehende Gebäude gefasst. Die Werbeanlage innerhalb der Baugrenze zur errichten, wäre nicht möglich bzw. überflüssig.

 

Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde:

Die Apotheke befindet sich innerhalb der Tempo 30 Zone im Bereich der Jahnstraße zur Einmündung Am Sportplatz. Durch den Abstand der Werbepylone zur Grundstücksgrenze von 2,50 m ergibt sich ein ausreichendes Sichtfeld für alle Verkehrsteilnehmer, somit werden seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde keine Einwände gegen die erforderliche Befreiung erhoben. Der Sachbearbeiter Verkehr der Polizeiinspektion Bad Neustadt schließt sich dieser verkehrsrechtlichen Würdigung an.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Montage eines doppelseitigen, teilweise beleuchteten Pylonen im Eingangsbereich der Apotheke auf dem Grundstück Fl. Nr. 1713/1 in der Jahnstraße 1 in Hohenroth.

 

Der erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze und des Standortes im Sichtdreieck wird zugestimmt, da im geschwindigkeitsreduzierten Bereich durch den Abstand des Werbepylon zum Gehsteig von 2,5 m ein ausreichendes Sichtfeld gegeben ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8