Sitzung: 15.01.2024 BHR/001/2024
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Montage eines doppelseitigen,
teilweise beleuchteten Pylonen im Eingangsbereich der Apotheke auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1713/1 in der Jahnstraße 1 in Hohenroth vorgelegt.
Der Werbepylon mit einer Breite von 1,20 m und einer Höhe von 2,70 m
soll in der Grünfläche vor dem Eingang der Apotheke errichtet werden. Nur die
Logos und Schriften leuchten. Durch die spezielle Ausführung werden laut
Antragsteller die Autofahrer nicht geblendet. Die Montage erfolgt auf einem bauseitig
gefertigten Betonfundament.
Das Grundstück Fl. Nr. 1713/1 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Der Standort der Werbeanlage befindet sich im
Sichtdreieck und außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.
Sichtdreiecke sind von Gebäuden freizuhalten. Bauliche Anlagen wie z. B. Zäune
oder Bepflanzungen dürfen hier nicht höher wie 0,8 m über die Fahrbahnoberkante
hinausragen.
Durch den zurückgesetzten Eingang der Apotheke ist diese für die
Autofahrer und Fußgänger schlecht sichtbar. Deshalb soll eine sichtbare
Beschilderung am Eingangsbereich erfolgen. Um die Sicht auf die Autofahrer in
die Kreuzung nicht zu verdecken wurde der Pylon 2,50 m in das Grundstück hinein
platziert.
Die Größe, Art und Ausführung des Pylonen ist bereits vorgegeben. Aus
Gründen der Nachhaltigkeit soll ein bereits vorhandener Pylon aus einer anderen
Apotheke verwendet und im Design angepasst werden.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze ist sehr eng um das
bestehende Gebäude gefasst. Die Werbeanlage innerhalb der Baugrenze zur
errichten, wäre nicht möglich bzw. überflüssig.
Stellungnahme der
örtlichen Straßenverkehrsbehörde:
Die Apotheke befindet sich innerhalb der Tempo 30 Zone im Bereich der
Jahnstraße zur Einmündung Am Sportplatz. Durch den Abstand der Werbepylone zur
Grundstücksgrenze von 2,50 m ergibt sich ein ausreichendes Sichtfeld für alle
Verkehrsteilnehmer, somit werden seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
keine Einwände gegen die erforderliche Befreiung erhoben. Der Sachbearbeiter
Verkehr der Polizeiinspektion Bad Neustadt schließt sich dieser
verkehrsrechtlichen Würdigung an.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Montage
eines doppelseitigen, teilweise beleuchteten Pylonen im Eingangsbereich der
Apotheke auf dem Grundstück Fl. Nr. 1713/1 in der Jahnstraße 1 in Hohenroth.
Der erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze und
des Standortes im Sichtdreieck wird zugestimmt, da im
geschwindigkeitsreduzierten Bereich durch den Abstand des Werbepylon zum
Gehsteig von 2,5 m ein ausreichendes Sichtfeld gegeben ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |