Sitzung: 15.01.2024 BHR/001/2024
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines
Zweifamilienwohnhauses zu einem Einfamilienwohnhaus mit Räumlichkeiten für
einen Friseursalon auf dem Grundstück Fl. Nr. 400 in der Frühlingstraße 7 in
Hohenroth vorgelegt.
Die Eigentümerin ist aktuell als mobile Friseurin tätig. Im Erdgeschoss
des Zweifamilienwohnhauses soll ca. eine Fläche von 63 m² zu einem Friseursalon
umgebaut werden. Die verbleibenden Räume im Erdgeschoss werden von den
Eigentümern mitgenutzt. Es ist aktuell nicht vorgesehen weitere Mitarbeiter einzustellen.
Das Grundstück Fl. Nr. 400 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Der
Flächennutzungsplan sieht im Bereich des Grundstücks ein allgemeines Wohngebiet
vor. In allgemeinen Wohngebieten nach § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
sind unter anderem nicht störende Handwerksbetriebe allgemein zulässig.
Auf dem Grundstück sind drei Garagenstellplätze und ein Stellplatz im
Hof vorhanden. Nach der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung sind für
Einfamilienwohnhäuser zwei Stellplätze je Wohnung und für einen
Handwerksbetrieb ein Stellplatz je 50 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte
nachzuweisen. Durch die Nutzungsänderung verändert sich der Stellplatzbedarf
nicht, somit ist kein zusätzlicher Stellplatz erforderlich.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Nutzungsänderung
eines Zweifamilienwohnhauses zu einem Einfamilienwohnhaus mit Räumlichkeiten
für einen Friseursalon auf dem Grundstück Fl. Nr. 400 in der Frühlingstraße 7
in Hohenroth entsprechend der vorgelegten Planskizzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |