Sitzung: 11.03.2024 BHR/002/2024
Die baulichen
Anlagen wurden ohne Baugenehmigung errichtet. Um rechtmäßige Zustände
herzustellen wurde jetzt der Bauantrag eingereicht.
Bei dem Vorhaben könnte
es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch handeln. Das
Imkerhäuschen mit Lagerschuppen kann wegen seiner besonderen Anforderungen an
die Umgebung und wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich
aufgestellt werden.
Ob es sich um ein
privilegiertes Vorhaben handelt und keine öffentlichen Belange entgegenstehen,
wird im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt als
Baugenehmigungsbehörde geprüft. Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Weg Fl. Nr.
1575 möglich.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Es wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines
Imkerhäuschens mit Lagerschuppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1469 in der
Gemarkung Hohenroth.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |