Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Imkerhäuschens mit Lagerschuppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1469 in der Gemarkung Hohenroth vorgelegt.

 

Die baulichen Anlagen wurden ohne Baugenehmigung errichtet. Um rechtmäßige Zustände herzustellen wurde jetzt der Bauantrag eingereicht.

 

Bei dem Vorhaben könnte es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch handeln. Das Imkerhäuschen mit Lagerschuppen kann wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung und wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich aufgestellt werden.

 

Ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wird im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde geprüft. Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Weg Fl. Nr. 1575 möglich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Imkerhäuschens mit Lagerschuppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1469 in der Gemarkung Hohenroth.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6