Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 300 im Eichenweg 4 in Hohenroth vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück befindet sich ein Zweifamilienwohnhaus und ein Werkstattanbau aus dem Jahr 1985. Beide Gebäudeteile sind mit einem Nebengebäude (Lagerfläche) miteinander verbunden. Die Lagerfläche im Erdgeschoss des Nebengebäudes soll zu einer Einliegerwohnung (ca. 50 m² Wohnfläche) umgebaut werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 300 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Der Flächennutzungsplan sieht im Bereich des Grundstücks Dorfgebiet vor. In Dorfgebieten nach § 5 der Baunutzungsverordnung ist Wohnnutzung allgemein zulässig.

 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist ein Stellplatz für eine Wohnung bis 59 m² Wohnfläche erforderlich. Dieser Stellplatz wird auf dem eigenen Grundstück geschaffen.

 

Gemäß Angabe durch den planenden Architekten entwässern Stellplatz und Fußweg auf das Grundstück.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 300 im Eichenweg 4 in Hohenroth entsprechend der vorgelegten Planunterlagen.

 

Durch den Bauherrn ist im Zuge der weiteren Planung und Ausführung sicherzustellen, dass Stellplatz und Fußweg an die Grundstücksentwässerung angeschlossen werden oder das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickert. Eine Ableitung auf öffentliche Flächen oder angrenzenden Privatgrund ist nicht zulässig und durch baulich-konstruktive Maßnahmen zu verhindern.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung als Auflage in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6