Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit beschlossen, dass Vereine/Gruppen, die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen, von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt, welches vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag (Sportvereine: 770 € und sonstige Vereine/Gruppen: 105 €) als Zuschusswert durch die Gemeinde angesetzt wird und darüber hinaus liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.

 

Ein Antrag des FSV Hohenroth vom November 2023 mit der Bitte um vollständige Übernahme der Kosten für die Sportplatzbewässerung 2023 liegt der Gemeinde vor.

 

Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in einer Haushaltskonsolidierung. Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen, könnte eventuell neu geregelt werden.

 

So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2023 für die nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar, wenn die bisherige Bezuschussung Anwendung findet:

 

Vereine/Gruppe

Verbrauch m³

Kosten

Sockel-

betrag als Zuschuss

Gemeinde

übersteigen-der Betrag

weiterer Zuschuss Gemeinde (50 %)

Gesamt-

zuschuss Gemeinde

FSV Hohenroth

1044 m³ Sportplatzbewässerung

1.269,23 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1.269,23 €

FSV Hohenroth

    230 m³ Wasser/Kanal

886,85 €

770,00 €

116,85 €

58,43 €

828,43 €

DJK Leutershausen

keine Sportplatzbewässerung ab 2017                        117 m³ Wasser/Kanal

555,32 €

770,00 €

0,00 €

0,00 €

555,32 €

DJK Windshausen

132 m³

218,92 €

770,00 €

0,00 €

0,00 €

218,92 €

Rad- und Heimatverein Höhenlust

69 m³

343,71 €

105,00 €

238,71 €

119,36 €

224,36 €

Musikverein und Kirchenchor

 0 m³ Kirchenchor              27 m³  Musikverein

202,02 €

105,00 €

97,02 €

48,51 €

153,51 €

 

Dorfgemein-schaftshaus Querbachshof

18 m³

171,66 €

105,00 €

66,66 €

33,33 €

138,33 €

 

GESAMT

 

3.647,71 €

2.625,00 €

519,24 €

259,63 €

3.388,10 €

 

 

Der Eigenanteil der DJK Leutershausen und der DJK Windshausen beträgt 0 €, der FSV Hohenroth hat einen Eigenanteil von 58,42 €. Der Eigenanteil des Rad- und Heimatvereins beträgt 119,35 €, des Musikvereins 48,51 € und des Dorfgemeinschaftshauses 33,33 €.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die aufgeführten anteiligen Erstattungen an die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 nach der bisherigen Regelung auszuzahlen.

 

Dem Antrag des FSV Hohenroth vom November 2023 auf vollständige Übernahme der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 1.269,23 € wird stattgegeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine/Gruppen dementsprechend zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

 

Gemeinderatsmitglied Karl-Heinz Straub nimmt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.