Sitzung: 26.02.2024 GHR/002/2024
Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem
Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der
Kulturpflege und Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.
Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit beschlossen, dass
Vereine/Gruppen, die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen,
von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt
werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im
Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt, welches
vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag (Sportvereine: 770 € und sonstige
Vereine/Gruppen: 105 €) als Zuschusswert durch die Gemeinde angesetzt wird und
darüber hinaus liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 %
als freiwillige Leistung bezuschusst werden.
Ein Antrag des FSV Hohenroth vom November 2023 mit der Bitte um
vollständige Übernahme der Kosten für die Sportplatzbewässerung 2023 liegt der
Gemeinde vor.
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in einer Haushaltskonsolidierung.
Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden
Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch
unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Vereine/Gruppen, könnte eventuell neu geregelt werden.
So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2023 für die
nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar, wenn die bisherige Bezuschussung
Anwendung findet:
Vereine/Gruppe |
Verbrauch m³ |
Kosten |
Sockel- betrag als Zuschuss Gemeinde |
übersteigen-der Betrag |
weiterer Zuschuss Gemeinde
(50 %) |
Gesamt- zuschuss Gemeinde |
|||
FSV
Hohenroth |
1044 m³
Sportplatzbewässerung |
1.269,23 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
1.269,23 € |
|||
FSV
Hohenroth |
230 m³ Wasser/Kanal |
886,85 € |
770,00 € |
116,85 € |
58,43 € |
828,43 € |
|||
DJK
Leutershausen |
keine Sportplatzbewässerung
ab 2017 117 m³
Wasser/Kanal |
555,32 € |
770,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
555,32 € |
|||
DJK
Windshausen |
132 m³ |
218,92 € |
770,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
218,92 € |
|||
Rad-
und Heimatverein Höhenlust |
69 m³ |
343,71 € |
105,00 € |
238,71 € |
119,36 € |
224,36 € |
|||
Musikverein
und Kirchenchor |
0 m³ Kirchenchor 27 m³ Musikverein |
202,02 € |
105,00 € |
97,02 € |
48,51 € |
153,51 € |
|
||
Dorfgemein-schaftshaus
Querbachshof |
18 m³ |
171,66 € |
105,00 € |
66,66 € |
33,33 € |
138,33 € |
|
||
GESAMT |
|
3.647,71 € |
2.625,00 € |
519,24 € |
259,63 € |
3.388,10 € |
|
||
Der Eigenanteil der DJK Leutershausen und der DJK Windshausen beträgt 0 €,
der FSV Hohenroth hat einen Eigenanteil von 58,42 €. Der Eigenanteil des Rad-
und Heimatvereins beträgt 119,35 €, des Musikvereins 48,51 € und des
Dorfgemeinschaftshauses 33,33 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die aufgeführten anteiligen Erstattungen an
die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren
für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 nach der bisherigen Regelung
auszuzahlen.
Dem Antrag des FSV Hohenroth vom November 2023 auf vollständige
Übernahme der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 1.269,23 €
wird stattgegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine/Gruppen dementsprechend zu
informieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Gemeinderatsmitglied Karl-Heinz Straub nimmt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO
aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.