Sitzung: 26.02.2024 GHR/002/2024
Eine Fortführung
und Weiterentwicklung auf Basis des „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“-
Konzeptes wäre sinnvoll und wünschenswert. Wie bereits über die
SeLA-Förderrichtlinie besteht die Möglichkeit der Beschäftigung einer Fachkraft
nach der Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“, um
insbesondere eine Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Pflege Bedrohten und
von pflegenden Angehörigen zu gewährleisten.
Das Bayer.
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass für die
Zeit nach der SeLA-Förderphase – Quartiersmanagement (bis 30.09.24 Gemeinde
Hohenroth) – keine Anschlussförderung zu erwarten ist. Für eine Fortführung
eines nach SeLA-geförderten seniorengerechten Quartierskonzepts nach Auslaufen
der Förderphase gibt es keine speziellen Vorgaben. Die bisherigen Erfolge und
Ergebnisse der Arbeit des Quartiersmanagements sollen jedoch möglichst
langfristig Bestand haben und idealerweise weiter ausgebaut werden.
Die
Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“ bietet sich für eine Anschlussförderung
an. Die Gültigkeit der Richtlinie umfasst den Zeitraum vom 05.10.2023 bis
31.12.2026. Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 % der förderfähigen
Kosten. Voraussetzung für eine Antragstellung ist u. a. das Vorliegen einer
Mindestanzahl an Pflegebedürftigen (Mindestanzahl ist im Landkreis
Rhön-Grabfeld nach der aktuellen Statistik erreicht). Eine kommunale
Zusammenarbeit ist erwünscht, um Synergieeffekte zu nutzen, eine anschließende Weiterförderung
ist in Aussicht gestellt. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend ist an einer
Kooperation mit der Gemeinde Hohenroth interessiert. Der Gemeinderat Schönau a.
d. Brend hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2024 beraten und entschieden, dass
eine Kooperation auf Grundlage des vorgestellten Konzeptes mit einem Anteil von
9 Wochenstunden für Schönau a. d. Brend weiterverfolgt werden soll.
Folgende
Inhalte werden durch die GutePflegeFöR abgedeckt:
·
Kostenlose, neutrale und individuelle Beratung in
Pflegekontexten, auf Wunsch aufsuchend zu Hause
·
Klärung individueller Hilfe- und
Unterstützungsbedarfe
·
Organisation oder Durchführung von Maßnahmen zur
Stabilisierung des Pflegebedürftigen oder des von Pflegebedürftigkeit bedrohten
Menschen zum Erhalt der Lebensqualität in der Häuslichkeit
·
Sicherstellung sozialer Teilhabe pflegebedürftiger
Menschen und häuslich pflegender An- und Zugehöriger
·
Bedarfsermittlung sowie die Erschließung und
Organisation erforderlicher Hilfs- und Unterstützungsangebote im sozialen
Nahraum, einschließlich interkommunaler Zusammenarbeit
·
Schaffung von vielfältigen, niedrigschwelligen, z.
B. von nachbarschaftlichen Angeboten
·
Unterstützung beim Schließen von Versorgungslücken
·
Entwicklung und Mitwirkung bei der Entwicklung
innovativer Konzepte zur Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes im sozialen
Nahraum sowie zur Stärkung der häuslichen Pflege
·
Aktivierung von Bürgern als „ehrenamtlich tätige
Einzelpersonen“ (§ 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG)
Die
Antragstellung nach der GutePflegeFöR muss mit Konzept sowie Kosten- und
Finanzierungsplan bis zum 01.03.2024 erfolgen.
Der erste
Bürgermeister begrüßt deshalb Quartiersmanagerin Lisa Orf, die dem Gemeinderat
die Inhalte des Konzeptentwurfs im Wesentlichen erläutert.
Geplant ist die
Stelle mit einer Wochenarbeitszeit von 24 Stunden ab Oktober 2024 zu besetzen.
Die Stunden sollen mit einem Anteil von 62,5 % (15 Wochenstunden) auf die
Gemeinde Hohenroth und einem Anteil von 37,5 % (9 Wochenstunden) auf die
Gemeinde Schönau a. d. Brend entfallen. Neben den Personalkosten sind
Sachkosten (Mietansatz für Raummiete, Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, usw.)
förderfähig, diese Kosten sind im Zuwendungsantrag darzustellen.
Von der Verwaltung
wurden die geschätzten Kosten pro Jahr ermittelt. Diese liegen bei
voraussichtlich 64.000 € und verteilen sich mit 62,5 % auf die Gemeinde
Hohenroth und 37,5 % auf die Gemeinde Schönau a. d. Brend. Bei Zugrundelegung
einer Förderung von max. 80 % würde hier ein Eigenanteil der Gemeinde von 8.000
€/Jahr verbleiben (Förderzeitraum bis 31.12.2026).
Die gemeindlichen
Eigenmittel sind im Haushaltsplan und der Finanzplanung darzustellen.
Beschluss:
Von der Verwaltung
wurden die geschätzten Kosten pro Jahr ermittelt. Diese liegen bei
voraussichtlich 64.000 € und verteilen sich mit 62,5 % auf die Gemeinde
Hohenroth und 37,5 % auf die Gemeinde Schönau a. d. Brend. Bei Zugrundelegung
einer Förderung von max. 80 % würde hier ein Eigenanteil der Gemeinde von 8.000
€/Jahr verbleiben (Förderzeitraum bis 31.12.2026).
Die Voraussetzung
für eine Antragstellung, u. a. das Vorliegen einer Mindestanzahl an
Pflegebedürftigen (Mindestanzahl ist im Landkreis Rhön-Grabfeld nach der
aktuellen Statistik erreicht) ist erfüllt. Eine Weiterförderung über das Jahr
2026 hinaus ist beabsichtigt.
Die Verwaltung
wird beauftragt den Förderantrag nach der GutePflegeFöR mit dem dazugehörigen
Konzept (Entwurf liegt als Anlage bei) sowie Kosten- und Finanzierungsplan bis
zum 01.03.2024 einzureichen.
Die gemeindlichen
Eigenmittel sind im Haushaltsplan und der Finanzplanung darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |