Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 36 in der Eckenstraße 5 in Hohenroth vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus, an welches eine Werkstatt, eine Garage sowie ein Lagerraum angebaut wurde. Die geplanten Umbaumaßnahmen betreffen nur das Wohnhaus. Neben dem Innen- bzw. Dachausbau soll ein neues Satteldach (Dachneigung 50°) mit einem Kniestock von 1 m errichtet werden. Es sind zwei Dachliegefenster vorgesehen – Dachaufbauten erfolgen nicht.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 36 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Durch die Baumaßnahmen am Dach erhöht sich die Wandhöhe an den Außenwänden auf 3,60 m bzw. 3,40 m. Die Firsthöhe beträgt dann 7,40 m.

 

Für die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung sind die Maße beachtlich, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten. Dabei bedarf es einer gesamthaften Betrachtung. Die umliegende Bebauung ist von Ein- und Zweigeschossigen Wohngebäuden mit Satteldächern geprägt. Der geplante Umbau fügt sich städtebaulich ein.

 

Der Flächennutzungsplan sieht im Bereich des Grundstücks Dorfgebiet vor. In Dorfgebieten nach § 5 der Baunutzungsverordnung ist Wohnnutzung allgemein zulässig.

 

Die geplanten Umbaumaßnahmen ziehen keine Änderungen an Zufahrt und Entwässerung nach sich.

 

Dem Bauantrag liegt eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn, Grundstück Fl. Nr. 37 bei. Abstandsflächenrechtliche Belange prüft das Landratsamt im Rahmen der Baugenehmigung.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 36 in der Eckenstraße 5 in Hohenroth entsprechend der vorgelegten Planunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6