Unter Bezugnahme auf das beigefügte Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, in dem der Gemeinderat Hohenroth zur erneuten Überprüfung einer Erhöhung der Hebesätze sowie der Gebühren für die Nutzung gemeindlicher Immobilien (spätestens bis zum 30.04.2024) aufgefordert wird, wurde der Finanzausschuss Hohenroth in seiner Sitzung am 04.03.2024 um entsprechende Vorberatung gebeten.

 

Dieser empfiehlt dem Gemeinderat bezüglich der Hebesätze sowie Nutzungsgebühren folgendes weitere Vorgehen:

Ø  Für die Hebesätze insbesondere der Grundsteuer Beibehaltung für 2024 sowie moderate Anpassung des Gesamtaufkommens nach oben mit der Reform 2025;

Ø  Für die Nutzungsgebühren nach den jüngsten Erhöhungen keine weiteren Anpassungen.

 

Der Gemeinderat wird nun seinerseits um Beratung sowie Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt bezüglich der Hebesätze sowie Nutzungsgebühren folgendes weitere Vorgehen:

 

Ø  Für die Hebesätze insbesondere der Grundsteuer Beibehaltung für 2024 sowie moderate Anpassung des Gesamtaufkommens nach oben mit der Reform 2025;

Ø  Für die Nutzungsgebühren nach den jüngsten Erhöhungen keine weiteren Anpassungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Rhön-Grabfeld dies entsprechend mitzuteilen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14