Sitzung: 18.03.2024 GHR/003/2024
Unter Bezugnahme auf das beigefügte Schreiben des Landratsamtes
Rhön-Grabfeld, in dem der Gemeinderat Hohenroth zur erneuten Überprüfung einer
Erhöhung der Hebesätze sowie der Gebühren für die Nutzung gemeindlicher
Immobilien (spätestens bis zum 30.04.2024) aufgefordert wird, wurde der
Finanzausschuss Hohenroth in seiner Sitzung am 04.03.2024 um entsprechende
Vorberatung gebeten.
Dieser empfiehlt dem Gemeinderat bezüglich der Hebesätze sowie
Nutzungsgebühren folgendes weitere Vorgehen:
Ø Für die Hebesätze
insbesondere der Grundsteuer Beibehaltung für 2024 sowie moderate Anpassung des
Gesamtaufkommens nach oben mit der Reform 2025;
Ø Für die
Nutzungsgebühren nach den jüngsten Erhöhungen keine weiteren Anpassungen.
Der Gemeinderat wird nun seinerseits um Beratung sowie Beschlussfassung
gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt bezüglich der Hebesätze sowie
Nutzungsgebühren folgendes weitere Vorgehen:
Ø Für die Hebesätze
insbesondere der Grundsteuer Beibehaltung für 2024 sowie moderate Anpassung des
Gesamtaufkommens nach oben mit der Reform 2025;
Ø Für die
Nutzungsgebühren nach den jüngsten Erhöhungen keine weiteren Anpassungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Rhön-Grabfeld dies
entsprechend mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |