Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat mit Schreiben vom 19.02.2024 die notwendigen Informationen und Richtlinien für das Antragsverfahren auf Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG für Gemeinden im Haushaltsjahr 2024 bekannt gegeben.

 

Nach Gewährung von Stabilisierungshilfen über rund 4 Mio. € in den Jahren 2015 mit 2019 ging die Gemeinde Hohenroth seit 2020 leer aus – insbesondere, weil sie die besonderen Zugangsvoraussetzungen hierfür nicht (mehr) erfüllte.

 

2024 scheint dies erstmals wieder der Fall zu sein, da die strukturelle Härte über die weit unterdurchschnittliche Steuerkraft, die finanzielle Härte wie auch die besondere Bedarfslage über hohe Verschuldung und geringe Kreditneuaufnahmen sowie der Konsolidierungswille dargestellt werden könnten.

 

Die Antragstellung auf Stabilisierungshilfe wäre damit weniger schlecht als zuvor eröffnet, wobei zu den Erfolgsaussichten eines Antrags indes keine belastbare Aussage getroffen werden kann.

 

Antragsfrist 2024 ist der 19. April; Voraussetzungen für die Antragstellung sind unter anderem ein abgerechneter Haushalt 2023 (bereits vorhanden), der verabschiedete Haushalt 2024 (soll am 16.04.2024 beschlossen werden) und ein fortgeschriebenes Haushaltskonsolidierungskonzept.

 

Letzteres wurde nach der Vorberatung durch den Finanzausschuss Hohenroth auf Basis seiner Fassung aus 2023 um folgende Punkte ergänzt:

 

Ø  Durch die Erhöhung der Nutzungsgebühren für das Gemeinschaftshaus Windshausen sowie die Festsetzungen für Bürgerhaus Hohenroth wie Urbanus-Saal sollen Mehreinnahmen generiert werden;

Ø  Durch die Eigenerledigung von Tätigkeiten mit einem Hausmeisterhelfer statt der Vergabe an die Bauhofgemeinschaft sind Einsparungen von 25 – 30 T€ pro Jahr möglich, da der Hausmeisterhelfer die Gemeinde 1.000 € monatlich kostet und der Stundensatz bei der BauGe zumindest bei 44 € liegt.
(bereits umgesetzt)

Ø  Der Austritt aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung zum 31.12.2024 wird das aktuelle jährliche Defizit dann um rund 6 T€ reduzieren.

Ø  Pachtpreise oder auch Mieten – Pachtanpassungen könnten 500 bis 1.000 € jährlich einbringen; die Arztpraxis könnte nach Umbau als Wohnung (etwa 250 € monatlich höherpreisig als Praxis) vermietet werden.

Ø  Zuschüsse – durch den Wegfall des Familienfördermodells (Wohnbauförderung) können planerisch 20 T€ bzw. im Ergebnis rd. 4 T€ pro Jahr eingespart werden.

Ø  Daneben werden aktuell die Erhöhung der Hebesätze sowie auch die Gebühren für die Nutzung gemeindlicher Immobilien erneut geprüft – die KiTa-Gebühren sollen zudem weiter nach oben angepasst werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2024 und die Folgejahre gemäß der beigefügten Anlage.

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und ist Anlage zu diesem.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14