Sitzung: 18.03.2024 GHR/003/2024
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat mit
Schreiben vom 19.02.2024 die notwendigen Informationen und Richtlinien für das
Antragsverfahren auf Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG für Gemeinden im
Haushaltsjahr 2024 bekannt gegeben.
Nach Gewährung von Stabilisierungshilfen über rund 4 Mio. € in den
Jahren 2015 mit 2019 ging die Gemeinde Hohenroth seit 2020 leer aus –
insbesondere, weil sie die besonderen Zugangsvoraussetzungen hierfür nicht
(mehr) erfüllte.
2024 scheint dies erstmals wieder der Fall zu sein, da die strukturelle
Härte über die weit unterdurchschnittliche Steuerkraft, die finanzielle Härte
wie auch die besondere Bedarfslage über hohe Verschuldung und geringe Kreditneuaufnahmen
sowie der Konsolidierungswille dargestellt werden könnten.
Die Antragstellung auf Stabilisierungshilfe wäre damit weniger schlecht
als zuvor eröffnet, wobei zu den Erfolgsaussichten eines Antrags indes keine
belastbare Aussage getroffen werden kann.
Antragsfrist 2024 ist der 19. April; Voraussetzungen für die
Antragstellung sind unter anderem ein abgerechneter Haushalt 2023 (bereits
vorhanden), der verabschiedete Haushalt 2024 (soll am 16.04.2024 beschlossen
werden) und ein fortgeschriebenes Haushaltskonsolidierungskonzept.
Letzteres wurde nach der Vorberatung durch den Finanzausschuss Hohenroth
auf Basis seiner Fassung aus 2023 um folgende Punkte ergänzt:
Ø Durch die Erhöhung
der Nutzungsgebühren für das Gemeinschaftshaus Windshausen sowie die
Festsetzungen für Bürgerhaus Hohenroth wie Urbanus-Saal sollen Mehreinnahmen
generiert werden;
Ø
Der Austritt aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung
zum 31.12.2024 wird das aktuelle jährliche Defizit dann um rund 6 T€ reduzieren.
Ø
Pachtpreise oder auch Mieten – Pachtanpassungen
könnten 500 bis 1.000 € jährlich einbringen; die Arztpraxis könnte nach Umbau
als Wohnung (etwa 250 € monatlich höherpreisig als Praxis) vermietet werden.
Ø
Zuschüsse – durch den Wegfall des
Familienfördermodells (Wohnbauförderung) können planerisch 20 T€ bzw. im
Ergebnis rd. 4 T€ pro Jahr eingespart werden.
Ø
Daneben werden aktuell die Erhöhung der Hebesätze
sowie auch die Gebühren für die Nutzung gemeindlicher Immobilien erneut geprüft
– die KiTa-Gebühren sollen zudem weiter nach oben angepasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept
für 2024 und die Folgejahre gemäß der beigefügten Anlage.
Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.
Das
Haushaltskonsolidierungskonzept wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt
und ist Anlage zu diesem.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |