Sitzung: 18.03.2024 GHR/003/2024
Im Jahr 2024 soll für die Gemeinde Hohenroth erneut ein Antrag auf
Gewährung von Stabilisierungshilfe gestellt werden.
An den Richtlinien für das Antragsjahr 2024 orientiert, wird
vorgeschlagen, die Stabilisierungshilfe 2024 für die Gemeinde Hohenroth wie
folgt zu beantragen:
Ø Zur
Schuldentilgung (Säule 1) rund 678 T€ (entspricht etwa den geplanten
ordentlichen Tilgungen 2024 plus 2025 der bisherigen Kredite);
Ø Als
Investitionshilfe (Säule 2) rund 484 T€ (davon 121 T€ für Feuerwehr-Stellplatz
Leutershausen in 2027, 111 T€ für Straßenbau Seestraße 2025 sowie 252 T€
Straßenausbau Jahnstraße/Veitsberg 2027);
Ø In Summe wären
somit rund 1,16 Mio. € beantragbar.
Die Frist zur vollständigen Antragsabgabe beim Landratsamt ist auf 19.04.2024
datiert.
Die Verteilerausschusssitzung 2024 (zur Entscheidung über die Anträge)
findet voraussichtlich Anfang November 2024 statt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, dass die Stabilisierungshilfe für
2024 wie im Sachverhalt dargestellt beantragt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag mit Anlagen bis spätestens 19.04.2024
dem Landratsamt vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |