Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am 16.03.2024 wiedergewählte 1. Kommandant Herr Roland Straub, Werthstraße 15, 97618 Hohenroth und der neugewählte 2. Kommandant Thomas Wolf, Rhönblick 25, 97618 Hohenroth, die Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO.

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zu Ausübung des Amtes als Kommandant erfüllen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.

 

Das Einvernehmen von Herrn Kreisbrandrat Stefan Schmöger zur o. g. Wahl steht noch aus. Es ist davon auszugehen, dass die Gewählten bereits alle vorgeschriebenen Lehrgänge für Kommandanten mit Erfolg abgelegt haben.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am 16.03.2024 gewählten

 

  1. Kommandanten                                  Roland Straub

Werthstraße 15

97618 Hohenroth

 

Und

 

Dessen Stellvertreter                                      Thomas Wolf

                                                                        Rhönblick 25

                                                                        97618 Hohenroth

 

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15