Im Rahmen des gemeindlichen Abwasserkonzepts hat der Gemeinderat am 17.04.2007 beschlossen wegen ihrer Außenbereichslage folgende Anwesen nicht an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen:

 

  • Struthof 1 (Haun)
  • Struthof 2 (Arnold)
  • Struthof 4 (Hochmuth)
  • Ebersbacher Str. 22 (Jahrsdörfer)
  • Querbachshof 9 (Katzenberger)

 

Die Eigentümer sind verpflichtet, ihre Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik aufzurüsten.

 

In der Zwischenzeit ist ein weiteres Außenbereichsanwesen im Gemeindebereich bekannt geworden. Es handelt sich dabei um das Anwesen An der Steig 24 (Höchner und Lamprecht- Höchner), Fl.Nr. 1775, Gemarkung Hohenroth.

 

Auch dieses kann mit vertretbarem Aufwand nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden. Nach Mitteilung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld soll hier die bestehende Kleinkläranlage um ein Pflanzbeet erweitert werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

 


Beschluss:

 

Aufgrund der Außenbereichslage kann auch das Anwesen

 

  • An der Steig 24 (Höchner und Lamprecht-Höchner)

 

mit vertretbarem Aufwand nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden. Die Abwasserbeseitigung ist mit einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik sicherzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14