Sitzung: 12.10.2010 GHR/010/2010
Im Rahmen des
gemeindlichen Abwasserkonzepts hat der Gemeinderat am 17.04.2007 beschlossen
wegen ihrer Außenbereichslage folgende Anwesen nicht an die gemeindliche
Kanalisation anzuschließen:
- Struthof 1 (Haun)
- Struthof 2 (Arnold)
- Struthof 4 (Hochmuth)
- Ebersbacher Str. 22 (Jahrsdörfer)
- Querbachshof 9 (Katzenberger)
Die Eigentümer
sind verpflichtet, ihre Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik
aufzurüsten.
In der
Zwischenzeit ist ein weiteres Außenbereichsanwesen im Gemeindebereich bekannt
geworden. Es handelt sich dabei um das Anwesen An der Steig 24 (Höchner und
Lamprecht- Höchner), Fl.Nr. 1775, Gemarkung Hohenroth.
Auch dieses kann
mit vertretbarem Aufwand nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen
werden. Nach Mitteilung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld soll hier die
bestehende Kleinkläranlage um ein Pflanzbeet erweitert werden, um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Beschluss:
Aufgrund der
Außenbereichslage kann auch das Anwesen
- An der Steig 24 (Höchner und
Lamprecht-Höchner)
mit vertretbarem
Aufwand nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden. Die
Abwasserbeseitigung ist mit einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik
sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |