Sitzung: 09.11.2010 GHR/011/2010
Nach Abschluss der
Baumaßnahme wurde im Bereich Eckenstraße in Hohenroth die Schlussvermessung der
Grundstücke durchgeführt.
Für die
betroffenen Grundstücke steht nun die Grenzregelung an. Diese soll in einem
vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.
Als
Grundstückspreis werden wie im Verfahren „Hauptstraße/Werthstraße“ 20 € pro
Quadratmeter (ohne Erschließungskosten) festgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Hohenroth beschließt für den Bereich „Eckenstraße“ eine vereinfachte Umlegung
nach den §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Das Verzeichnis zur
vereinfachten Umlegung, sowie die Umlegungskarte sind Bestandteil dieses
Beschlusses.
Die vereinfachte
Umlegung führt die Bezeichnung „Eckenstraße“. Im Umlegungsgebiet liegen die
Grundstücke Fl.Nrn. 35-37, 39, 41, 43-47, 49, 50, 55, 56, 83, 309, 311, 311/2,
312, 316-322, 1248/1 und 1441, Gemarkung Hohenroth. Als Ausgleich für die
Flächenänderungen wird eine Geldleistung von 20 € pro Quadratmeter (ohne
Erschließungskosten) festgesetzt. Die Leistungen werden mit dem Eintreten der
Rechtskraft dieses Beschlusses fällig.
Eine Neuordnung
von Dienstbarkeiten Pfandrechten und Baulasten ist nicht erforderlich. Allen
Beteiligten wird der jeweils maßgebliche Beschlussbuchauszug zusammen mit dem
Auszug aus dem Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung zugestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |