Nach Abschluss der Baumaßnahme wurde im Bereich Eckenstraße in Hohenroth die Schlussvermessung der Grundstücke durchgeführt.

 

Für die betroffenen Grundstücke steht nun die Grenzregelung an. Diese soll in einem vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.

 

Als Grundstückspreis werden wie im Verfahren „Hauptstraße/Werthstraße“ 20 € pro Quadratmeter (ohne Erschließungskosten) festgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt für den Bereich „Eckenstraße“ eine vereinfachte Umlegung nach den §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung, sowie die Umlegungskarte sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Eckenstraße“. Im Umlegungsgebiet liegen die Grundstücke Fl.Nrn. 35-37, 39, 41, 43-47, 49, 50, 55, 56, 83, 309, 311, 311/2, 312, 316-322, 1248/1 und 1441, Gemarkung Hohenroth. Als Ausgleich für die Flächenänderungen wird eine Geldleistung von 20 € pro Quadratmeter (ohne Erschließungskosten) festgesetzt. Die Leistungen werden mit dem Eintreten der Rechtskraft dieses Beschlusses fällig.

 

Eine Neuordnung von Dienstbarkeiten Pfandrechten und Baulasten ist nicht erforderlich. Allen Beteiligten wird der jeweils maßgebliche Beschlussbuchauszug zusammen mit dem Auszug aus dem Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung zugestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15