Sitzung: 20.12.2010 GHR/012/2010
Nach Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz
(KAG) können für die Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen
Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll.
Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind
innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen
sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Der Kalkulationszeitraum 1.4.2008 bis
31.12.2010 für die Abwasserbeseitigung schließt mit einer Überdeckung von rd.
94.000 € ab.
Die Verwaltung schlägt als neuen
Kalkulationszeitraum die Jahre 2011 – 2013 vor. Der Gemeinderat wird hierzu um
Beschlussfassung gebeten.
Unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Einleitungsmenge
in diesem Zeitraum von jährlich 134.000 m³ und einer unveränderten Grundgebühr
von 36,00 € jährlich/Anschluss kann die Gebühr um 0,15 €/m³ gesenkt werden
auf neu 1,43 €/m³ ab 1.1.2011.
Hierbei ist die Überdeckung aus dem
abgerechneten Zeitraum 2008 – 2010 bereits als Guthabenvortrag berücksichtigt.
Die Änderung der Abwassergebühr ist
entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenroth in der Fassung
vom 20.12.2010 zu beschließen.
Beschluss:
Die Einleitungsgebühr für die
Abwasserbeseitigung wird ab 1.1.2011 auf dieser Basis neu auf 1,43 €/m³
festgesetzt. Die Grundgebühr beträgt unverändert weiterhin 36,00 €/jährlich pro
Anschluss.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
Gemeinderat Klaus Sitzmann befand sich zum
Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
Der Gemeinderat genehmigt die hierzu durch
die Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 20.12.2010.
Die Änderungssatzung ist dem Protokoll als
Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
Gemeinderat Klaus
Sitzmann befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal