Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung vom 11.03.2008 den Kalkulationszeitraum für die Einleitungsgebühr der Entwässerungsanlage für den Zeitraum 2008 bis 2010 beschlossen.

 

Nach Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) können für die Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Der Kalkulationszeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2010 für die Abwasserbeseitigung schließt mit einer Überdeckung von rd. 94.000 € ab.

 

Die Verwaltung schlägt als neuen Kalkulationszeitraum die Jahre 2011 – 2013 vor. Der Gemeinderat wird hierzu um Beschlussfassung gebeten.

 

Unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Einleitungsmenge in diesem Zeitraum von jährlich 134.000 m³ und einer unveränderten Grundgebühr von 36,00 € jährlich/Anschluss kann die Gebühr um 0,15 €/m³ gesenkt werden auf neu 1,43 €/m³ ab 1.1.2011.

Hierbei ist die Überdeckung aus dem abgerechneten Zeitraum 2008 – 2010 bereits als Guthabenvortrag berücksichtigt.

 

Die Änderung der Abwassergebühr ist entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 20.12.2010 zu beschließen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die Gebührenkalkulation für die Einrichtung Abwasserbeseitigung für den abgerechneten Zeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2010 (Nachkalkulation) sowie für den Vorauskalkulationszeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2013.

 

Die Einleitungsgebühr für die Abwasserbeseitigung wird ab 1.1.2011 auf dieser Basis neu auf 1,43 €/m³ festgesetzt. Die Grundgebühr beträgt unverändert weiterhin 36,00 €/jährlich pro Anschluss.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

Gemeinderat Klaus Sitzmann befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

 

 

 

Der Gemeinderat genehmigt die hierzu durch die Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 20.12.2010.

Die Änderungssatzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

Gemeinderat Klaus Sitzmann befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal