Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung vom 11.03.2008 den Kalkulationszeitraum für die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgungsanlage für den Zeitraum 2008 bis 2010 beschlossen.

 

Nach Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) können für die Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Der Kalkulationszeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2010 für die Wasserversorgung schließt mit einer Überdeckung von rd. 25.500 € ab.

 

Die Verwaltung schlägt als neuen Kalkulationszeitraum die Jahre 2011 – 2013 vor. Der Gemeinderat wird hierzu um Beschlussfassung gebeten.

 

Unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Verbrauchsmenge in diesem Zeitraum von jährlich 138.000 m³ und einer unveränderten Grundgebühr von 36,00 € jährlich/Anschluss kann die Wasserverbrauchsgebühr um 0,03 €/m³ gesenkt werden auf neu 0,95 €/m³ netto (brutto 1,02 €/m³) ab 1.1.2011.

Hierbei ist die Überdeckung aus dem abgerechneten Zeitraum 2008 – 2010 bereits als Guthabenvortrag berücksichtigt.

 

Die Änderung der Verbrauchsgebühr ist entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 20.12.2010 zu beschließen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die Gebührenkalkulation für die Einrichtung Wasserversorgung für den abgerechneten Zeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2010 (Nachkalkulation) sowie für den Vorauskalkulationszeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2013.

 

Die Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgung wird ab 1.1.2011 auf dieser Basis neu auf 0,95 €/m³ netto (1,02 €/m³ brutto) festgesetzt. Die Grundgebühr beträgt unverändert weiterhin 36,00 €/jährlich pro Anschluss netto.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Der Gemeinderat genehmigt die hierzu durch die Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung in der Fassung vom 20.12.2010.

Die Änderungssatzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14