Sitzung: 20.12.2010 GHR/012/2010
Der Gemeinderat
Hohenroth hat in seiner Sitzung vom 11.03.2008 den Kalkulationszeitraum für die
Verbrauchsgebühr der Wasserversorgungsanlage für den Zeitraum 2008 bis 2010
beschlossen.
Nach Art. 8 Abs. 6
Kommunalabgabengesetz (KAG) können für die Gebührenbemessung die Kosten für
einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier
Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des
Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen
werden.
Der
Kalkulationszeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2010 für die Wasserversorgung schließt
mit einer Überdeckung von rd. 25.500 € ab.
Die Verwaltung
schlägt als neuen Kalkulationszeitraum die Jahre 2011 – 2013 vor. Der
Gemeinderat wird hierzu um Beschlussfassung gebeten.
Unter
Zugrundelegung der voraussichtlichen Verbrauchsmenge in diesem Zeitraum von
jährlich 138.000 m³ und einer unveränderten Grundgebühr von 36,00 €
jährlich/Anschluss kann die Wasserverbrauchsgebühr um 0,03 €/m³ gesenkt
werden auf neu 0,95 €/m³ netto
(brutto 1,02 €/m³) ab 1.1.2011.
Hierbei ist die
Überdeckung aus dem abgerechneten Zeitraum 2008 – 2010 bereits als
Guthabenvortrag berücksichtigt.
Die Änderung der
Verbrauchsgebühr ist entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1.
Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 20.12.2010 zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
billigt die Gebührenkalkulation für die Einrichtung Wasserversorgung für den
abgerechneten Zeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2010 (Nachkalkulation) sowie für den
Vorauskalkulationszeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2013.
Die
Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgung wird ab 1.1.2011 auf dieser Basis neu
auf 0,95 €/m³ netto (1,02 €/m³ brutto) festgesetzt. Die Grundgebühr beträgt
unverändert weiterhin 36,00 €/jährlich pro Anschluss netto.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Der Gemeinderat
genehmigt die hierzu durch die Verwaltung vorgelegte Änderungssatzung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung in der Fassung vom
20.12.2010.
Die
Änderungssatzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und wird zum
Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |