Dem Gemeinderat werden Planunterlagen der Eheleute Nicole und Steffen Flakus, wohnhaft Schulstr. 7 in Hohenroth vorgelegt.

Die Eheleute Flakus haben das Grundstück Fl. Nr. 545/10, An der Grotte 6 in Hohenroth erworben und beabsichtigen dies mit einem Einfamilienwohnhaus mit Carport und einem Frisörsalon zu bebauen. Die Zufahrt zum Frisörsalon mit den dazugehörigen Stellplätzen erfolgt über die Straße „An der Grotte“. Der Eingang zum Wohnhaus und die Zufahrt zum Carport soll über den Eichenweg erfolgen. Die Bauherrn planen eine Vereinbarung mit der Lebenshilfe, dass ihnen über den Zufahrtsweg der Lebenshilfe die Zufahrt zum Carport gewährt wird.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 545/10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Mit dem Anbau des Frisörsalons werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.2.3 bezüglich der Länge und Breite des Anbaues nicht eingehalten. Beim Wohnhaus ist die max. Hausbreite an der Giebelseite mit 8,00 m festgelegt. Nach den vorgelegten Planskizzen beträgt die Hausbreite 8,25 m. Der Standort des Carport an der nördlichen Grundstücksgrenze liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich.

 

Für das Wohnhaus sind zwei Stellplätze im Carport und für den Frisörsalon drei Stellplätze ausgewiesen. Dies ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

Mit den Bauherrn wurde jedoch vereinbart, dass noch ein weiterer Stellplatz errichtet wird, um Parkproblemen im Wendehammerbereich vorzubeugen.

 

Das geplante Bauvorhaben in der beantragten Form wurde bereits mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann und Herrn Bauer, besprochen und es besteht Einverständnis mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die vollständigen Bauantragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen werden nachgereicht.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Frisörsalon auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/10, An der Grotte 6 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich des Standortes des Carports außerhalb der Baugrenze, der Überschreitung der Länge und Breite des Anbaues und der geringfügigen Überschreitung der zulässigen Hausbreite.

 

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den vollständigen Bauantrag, ohne erneute Vorlage an den Gemeinderat, an das Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Genehmigung weiterzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13