Sitzung: 21.02.2011 GHR/003/2011
Derzeit besuchen
32 Kinder den Kindergarten Windshausen, davon sind 28 Kinder im Alter von 3 bis
6 Jahren (Regelkinder) und 4 Kinder unter 3 Jahren.
Am 27.01.2011
wurde eine Bedarfsumfrage an die Eltern von Kindern von 0 bis 3 Jahren über
ihre Wünsche zur Betreuung ihrer Kinder durchgeführt. Im Ergebnis benötigen 11
Kinder unter 3 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 einen Betreuungsplatz
im Kindergarten.
Die bestehende
Betriebserlaubnis des Kindergartens Windshausen ist auf 75 Plätze ausgelegt.
Von den 75 Plätzen müssten für die Kinder von 0 bis 3 Jahren 12 Plätze in
Krippenplätze umgewandelt werden. Zu beachten ist hier, dass für Kinder unter
2,5 Jahren bezüglich der Gesamtzahl der Betriebserlaubnis 2 Plätze zu rechnen
sind. Um für den Kindergarten Windshausen genügend Plätze für die Aufnahme von
Regelkindern zu schaffen, soll die Gesamtplatzzahl auf 70 Plätze festgelegt
werden.
Beschluss:
Auf der Grundlage
des Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat Hohenroth für den
Kindergarten Windshausen ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 70
Kindergartenplätze anzuerkennen. Von der Gesamtzahl von 70 Kindergartenplätzen
werden 12 Plätze als Krippenplätze anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |