Sitzung: 21.02.2011 GHR/003/2011
Das Bayerische
Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz
und den kommunalen Spitzenverbände in Bayern Handlungsempfehlungen für den
Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für
kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.
Die
Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten,
das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie
möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§
331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen zusätzlichen
Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält und insbesondere die
Spendenbereitschaft, sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.
Das
Innenministerium empfiehlt Zuwendungsangebote zu dokumentieren. Über die
Annahme von Zuwendungen muss der Gemeinderat befinden. Als Maßstab für die
Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter
nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer
Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein,
wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der
Gemeinde bestehen.
Eine Übersicht
über die Zuwendungen ist jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt
Rhön-Grabfeld vorzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
stimmt der Annahme der Zuwendungen an die Gemeinde Hohenroth entsprechend der
Zuwendungsliste in Höhe von 3.867,20
€ für das Jahr 2010 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |