Am 10.11.2009 wurde der Verwendungsnachweis für den Ausbau der Ortsstraßen „Hauptstraße“ und „Werthstraße“ in Hohenroth erstellt und versandt.

 

Die bei Erlass des Zuwendungsbescheides vom 21.09.2005 zu Grunde gelegten reinen Baukosten in Höhe von rd. 832.900 € (ohne Grunderwerbs-, Planungs- und sonstigen nicht zuwendungsfähigen Kosten) liegen lt. Abrechnung nur bei rd. 723.400 €.

Die Kostenminderung beruht darauf, dass gegenüber den bewilligten Antragsunterlagen vom 20.10.2004 Teile der vorgesehenen Leistungen nicht ausgeführt worden sind oder sich maßgeblich verringert haben. Zu einer erheblichen Minderung hat dabei geführt, dass der ursprünglich geplante Bodenaustausch Rohrgraben sich als nicht notwendig erwiesen hat. Es wurden bei der Bauausführung wesentlich günstigere Untergrundverhältnisse im Leitungsgrabenbereich Kanal / Wasser vorgefunden, als ursprünglich auf Grund der vorliegenden Baugrunduntersuchungen vermutet. Die Minderung hierfür beträgt rd. 77.000 €. Alle entfallene bzw. geminderte Leistungen wurden von der Regierung von Unterfranken im Vermerk über das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung vom 31.01.2011 im Einzelnen aufgeführt.

 

In der Gesamtsumme verringern sich die zuwendungsfähigen Kosten von geplanten rd. 588.300 € auf rd. 416.200 €. Die Neufestsetzung des Festbetrages durch die Regierung von Unterfranken ist daher erforderlich.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2011 wurde der Gemeinde Hohenroth mitgeteilt, dass der ursprünglich bewilligte Festbetrag in Höhe von 420.000 € aus o. g. Gründen auf 306.000 € gekürzt wird. Bisher wurden 318.900 € an Zuwendungen ausbezahlt. Die Gemeinde Hohenroth ist somit verpflichtet 12.900 € an die Regierung von Unterfranken zurück zu zahlen.

 

 

Bei der Verwendungsnachweisprüfung wurde außerdem festgestellt, dass die Zuwendungen teilweise vorzeitig in Anspruch genommen wurden und somit zu verzinsen sind.

Die vorzeitige Inanspruchnahme kam in der Weise zustande, dass bei den Auszahlungsanträgen geschätzte Kosten der jeweils nächsten 2 Monate mit beantragt wurden; der tatsächliche Kostenanfall in dieser Zeit lag jedoch teilweise darunter.

Der bereits jetzt ermittelte Zinsbetrag liegt bei 4.796,80 €. Das Staatliche Bauamt wird nach Eingang des Rückforderungsbetrages die Zinsen für die Überzahlung ermitteln und der Gemeinde Hohenroth zusammen mit den Zinsen für die vorzeitige Inanspruchnahme von Fördergeldern in Rechnung stellen.

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Sachverhalte zur Kenntnis.