Sitzung: 21.02.2011 GHR/003/2011
Am 10.11.2009
wurde der Verwendungsnachweis für den Ausbau der Ortsstraßen „Hauptstraße“ und
„Werthstraße“ in Hohenroth erstellt und versandt.
Die bei Erlass des
Zuwendungsbescheides vom 21.09.2005 zu Grunde gelegten reinen Baukosten in Höhe
von rd. 832.900 € (ohne Grunderwerbs-, Planungs- und sonstigen nicht
zuwendungsfähigen Kosten) liegen lt. Abrechnung nur bei rd. 723.400 €.
Die Kostenminderung
beruht darauf, dass gegenüber den bewilligten Antragsunterlagen vom 20.10.2004
Teile der vorgesehenen Leistungen nicht ausgeführt worden sind oder sich
maßgeblich verringert haben. Zu einer erheblichen Minderung hat dabei geführt,
dass der ursprünglich geplante Bodenaustausch Rohrgraben sich als nicht
notwendig erwiesen hat. Es wurden bei der Bauausführung wesentlich günstigere
Untergrundverhältnisse im Leitungsgrabenbereich Kanal / Wasser vorgefunden, als
ursprünglich auf Grund der vorliegenden Baugrunduntersuchungen vermutet. Die
Minderung hierfür beträgt rd. 77.000 €. Alle entfallene bzw. geminderte
Leistungen wurden von der Regierung von Unterfranken im Vermerk über das
Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung vom 31.01.2011 im Einzelnen aufgeführt.
In der Gesamtsumme
verringern sich die zuwendungsfähigen Kosten von geplanten rd. 588.300 € auf
rd. 416.200 €. Die Neufestsetzung des Festbetrages durch die Regierung von
Unterfranken ist daher erforderlich.
Mit Schreiben vom
07.02.2011 wurde der Gemeinde Hohenroth mitgeteilt, dass der ursprünglich
bewilligte Festbetrag in Höhe von 420.000 € aus o. g. Gründen auf 306.000 €
gekürzt wird. Bisher wurden 318.900 € an Zuwendungen ausbezahlt. Die Gemeinde
Hohenroth ist somit verpflichtet 12.900 € an die Regierung von Unterfranken
zurück zu zahlen.
Bei der
Verwendungsnachweisprüfung wurde außerdem festgestellt, dass die Zuwendungen
teilweise vorzeitig in Anspruch genommen wurden und somit zu verzinsen sind.
Die vorzeitige
Inanspruchnahme kam in der Weise zustande, dass bei den Auszahlungsanträgen
geschätzte Kosten der jeweils nächsten 2 Monate mit beantragt wurden; der
tatsächliche Kostenanfall in dieser Zeit lag jedoch teilweise darunter.
Der bereits jetzt
ermittelte Zinsbetrag liegt bei 4.796,80 €. Das Staatliche Bauamt wird nach
Eingang des Rückforderungsbetrages die Zinsen für die Überzahlung ermitteln und
der Gemeinde Hohenroth zusammen mit den Zinsen für die vorzeitige
Inanspruchnahme von Fördergeldern in Rechnung stellen.
Der Gemeinderat
nimmt die Sachverhalte zur Kenntnis.