Die bestehende Betriebserlaubnis für das Haus für Kinder in Hohenroth ist auf 110 Plätze ausgelegt (85 Regelkinder und 25 Krippenkinder). Im Februar 2011 besuchen aktuell 92 Kinder das Haus für Kinder, davon sind 21 Kinder unter 3 Jahren und 71 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Bezüglich der Betriebserlaubnis müssen für die unter 2,5 Jahre alten Kinder 2 Plätze gerechnet werden. Zurzeit besuchen 13 Kinder unter 2,5 Jahren die Kinderkrippe im Haus für Kinder, doppelt gerechnet ergeben sich für diese Kinder 26 Plätze. Somit bleiben für Regelkinder noch 84 Plätze. Im Februar ist die bestehende Betriebserlaubnis also noch eingehalten.

 

Nach dem Ergebnis der am 27.01.2011 gestarteten Bedarfsabfrage und den bereits vorliegenden Anmeldungen für die Kinderkrippe, möchten bis zum Ende des Kindergartenjahres (August 2011) noch 6 Kinder die Kinderkrippe im Haus für Kinder besuchen. Um dies zu ermöglichen muss die Betriebserlaubnis für das Haus für Kinder erweitert werden. Nach Aussage von Herrn Schmitt vom Landratsamt Rhön-Grabfeld (Kindergartenaufsicht) ermöglichen die Räumlichkeiten der Kinderkrippe eine Betreuung von 30 Krippenkindern. Bevor ein Antrag auf Erweiterung der Betriebserlaubnis auf 30 Krippenplätze gestellt werden kann, muss die Gemeinde zunächst den Bedarf von 30 Krippenplätzen anerkennen.

 


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG beschließt der Gemeindrat Hohenroth ab dem 01.03.2011 30 Krippenplätze und 85 Plätze für Regelkinder anzuerkennen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Erweiterung der Betriebserlaubnis für 30 Krippenplätze und 85 Regelkindergartenplätze beim Landratsamt Rhön-Grabfeld zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13