Dem Bauausschuss wird der Bauantrag von Frau Sonja Scheuplein und Herrn Steffen Kessner, wohnhaft Eichenweg 12 in 97618 Hohenroth vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/11, An der Grotte 45 in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 544/11 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen unter Nr. 9.2. vor, dass die Dachform der Garagen der des Wohnhauses entsprechen muss.

 

Die Bauherren wünschen ein Flachdach mit Blecheindeckung für die Garage und beantragen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem Bauvorhaben in der beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/11, An der Grotte 45 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Garage.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6