Sitzung: 14.03.2011 BHR/012/2011
Dem Bauausschuss
wird der Bauantrag von Frau Sonja Scheuplein und Herrn Steffen Kessner,
wohnhaft Eichenweg 12 in 97618 Hohenroth vorgelegt.
Sie beabsichtigen
auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/11, An der Grotte 45 in Hohenroth ein
Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 544/11 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Eichen“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen unter Nr. 9.2. vor,
dass die Dachform der Garagen der des Wohnhauses entsprechen muss.
Die Bauherren
wünschen ein Flachdach mit Blecheindeckung für die Garage und beantragen eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“.
Soweit seitens des
Bauausschusses Einverständnis mit dem Bauvorhaben in der beantragten Form
besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/11, An der Grotte 45 in Hohenroth
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Dachform, Dachneigung
und Dacheindeckung der Garage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |