Sitzung: 12.04.2011 GHR/006/2011
Die Gemeinde
Hohenroth möchte im Altort eine Fläche für die Errichtung einer Anlage für
seniorengerechtes Wohnen bereit stellen.
Dafür bietet sich
der Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 138-140 und 140/1, Gemarkung Hohenroth an
(insgesamt 2.698 m²). Die Flächen befinden sich in zentraler Lage in geringer
Entfernung zum Gemeindesee. Die vorhandene Bausubstanz müsste abgebrochen
werden.
Um Gemeinden aus
städtebaulichen Gründen vorsorgenden Grunderwerb zu ermöglichen, steht ihnen
das besondere gesetzliche Vorkaufsrecht offen. Bereits im Frühstadium der
Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen sollen Grundstücke mit dem Ziel gekauft
werden können, die späteren Maßnahmen leichter durchführen zu können.
Aus Sicht der
Gemeinde besteht erhebliches Interesse die genannten Grundstücke im Zuge der
städtebaulichen Entwicklung Hohenroths zu erwerben:
- Abriss vorhandener Bausubstanz auf den
Grundstücken Fl.Nrn. 138, 140 und 140/1
- Bau einer seniorengerechten Wohnanlage
mit Grünflächen und Parkplätzen
Zur Sicherung
dieser Entwicklungsziele beschließt der Gemeinderat nach § 25 Abs. 1 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB) nachfolgende Satzung:
Beschluss:
§ 1 Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 138-140 und
140/1 der Gemarkung Hohenroth.
§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht
Im Geltungsbereich
dieser Satzung steht der Gemeinde Hohenroth ein Vorkaufsrecht an Grundstücken
nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |