Die Gemeinde Hohenroth möchte im Altort eine Fläche für die Errichtung einer Senioren-Wohnanlage bereit stellen.

 

Dafür bietet sich der Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 140 und 140/1, Gemarkung Hohenroth an (insgesamt ca 1.450 m²). Die Flächen befinden sich in zentraler Lage in geringer Entfernung zum Gemeindesee. Die vorhandene Bausubstanz müsste abgebrochen werden.

 

Um Gemeinden aus städtebaulichen Gründen vorsorgenden Grunderwerb zu ermöglichen, steht ihnen das besondere gesetzliche Vorkaufsrecht offen. Bereits im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen sollen Grundstücke mit dem Ziel gekauft werden können, die späteren Maßnahmen leichter durchführen zu können.

 

Aus Sicht der Gemeinde besteht erhebliches Interesse die genannten Grundstücke im Zuge der städtebaulichen Entwicklung Hohenroths zu erwerben:

 

  • Abriss vorhandener Bausubstanz auf den Grundstücken Fl.Nrn. 140 und 140/1
  • Bau einer Senioren-Wohnanlage mit Grünflächen und Parkplätzen

 

Zur Sicherung dieser Entwicklungsziele beschließt der Gemeinderat nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nachfolgende Satzung:

 

 


Beschluss:

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 140 und 140/1 der Gemarkung Hohenroth.

 

 

§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht

 

Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Gemeinde Hohenroth ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16