Sitzung: 10.05.2011 GHR/007/2011
Die Straße „Am
Palmsberg“, entlang der Verbandskläranlage, verläuft über die Gemarkungen der
Gemeinde Hohenroth und der Gemeinde Salz. Die Grundstücke der Straße „Am
Palmsberg“, Fl.Nr. 655/2, Gemarkung Hohenroth und 1813/3, Gemarkung Salz
befinden sich im Besitz des Abwasserverbandes Saale – Lauer. Weiterhin befindet
sich ein Teilstück des öffentlichen Feldweges Ebersbacher Weg (Hohenroth – St
2292), Fl.Nr. 1813/5, Gemarkung Salz im Besitz des Abwasserverbandes. Alle
angesprochenen Straßen- und Wegeteilstücke sind nicht straßenrechtlich
gewidmet. Es handelt sich somit um Privatstraßen, für die dem Abwasserverband
die Straßenbaulast obliegt.
Aus dieser
Tatsache heraus ergibt sich wegerechtlich folgende Problematik:
Der
Abwasserverband hat die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die
angesprochenen Straßen, theoretisch könnte dieser die Straßen für den
öffentlichen Verkehr jederzeit sperren und somit die Zufahrt zu den
nachgelagerten Grundstücken unterbinden. Weiterhin unterliegen die Straßen und
Wege nicht dem Öffentlichen- sondern dem Privatrecht, was, insbesondere beim
Teilstück Fl.Nr. 1813/5, Gemarkung Salz (Ebersbacher Weg) zu Schwierigkeiten
führen könnte.
Die
Verbandsversammlung hat diese Problematik in ihrer Sitzung am 13.04.2011
beraten und den Beschluss gefasst, die Wegeteilstücke Fl.Nr. 1813/3 und 1813/5
Gemarkung Salz an die Gemeinde Salz, sowie die Fl.Nr. 655/2, Gemarkung
Hohenroth an die Gemeinde Hohenroth unentgeltlich zu übergeben.
Der
Eigentumsübergang ist notariell zu beurkunden. In dieser Urkunde ist die zukünftigen
Verteilung von anfallenden Ausbau und Unterhaltungskosten sowie die Regelung
des Winterdienstes festzuschreiben.
Der Gemeinderat
nimmt dies zur Kenntnis.