Die Straße „Am Palmsberg“, entlang der Verbandskläranlage, verläuft über die Gemarkungen der Gemeinde Hohenroth und der Gemeinde Salz. Die Grundstücke der Straße „Am Palmsberg“, Fl.Nr. 655/2, Gemarkung Hohenroth und 1813/3, Gemarkung Salz befinden sich im Besitz des Abwasserverbandes Saale – Lauer. Weiterhin befindet sich ein Teilstück des öffentlichen Feldweges Ebersbacher Weg (Hohenroth – St 2292), Fl.Nr. 1813/5, Gemarkung Salz im Besitz des Abwasserverbandes. Alle angesprochenen Straßen- und Wegeteilstücke sind nicht straßenrechtlich gewidmet. Es handelt sich somit um Privatstraßen, für die dem Abwasserverband die Straßenbaulast obliegt.

 

Aus dieser Tatsache heraus ergibt sich wegerechtlich folgende Problematik:

Der Abwasserverband hat die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die angesprochenen Straßen, theoretisch könnte dieser die Straßen für den öffentlichen Verkehr jederzeit sperren und somit die Zufahrt zu den nachgelagerten Grundstücken unterbinden. Weiterhin unterliegen die Straßen und Wege nicht dem Öffentlichen- sondern dem Privatrecht, was, insbesondere beim Teilstück Fl.Nr. 1813/5, Gemarkung Salz (Ebersbacher Weg) zu Schwierigkeiten führen könnte.

 

Die Verbandsversammlung hat diese Problematik in ihrer Sitzung am 13.04.2011 beraten und den Beschluss gefasst, die Wegeteilstücke Fl.Nr. 1813/3 und 1813/5 Gemarkung Salz an die Gemeinde Salz, sowie die Fl.Nr. 655/2, Gemarkung Hohenroth an die Gemeinde Hohenroth unentgeltlich zu übergeben.

 

Der Eigentumsübergang ist notariell zu beurkunden. In dieser Urkunde ist die zukünftigen Verteilung von anfallenden Ausbau und Unterhaltungskosten sowie die Regelung des Winterdienstes festzuschreiben.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.