Sitzung: 14.06.2011 BHR/013/2011
Dem Bauausschuss
wird ein Bauantrag von Herrn Walter Straub, wohnhaft Frühlingstr. 7 in
Hohenroth vorgelegt.
Herr Walter Straub
unterhält einen Gewerbebetrieb für Dienstleistungen rund um Haus und Hof, Erd-
und Abbrucharbeiten, Verleih von Baugeräten und Materialanlieferung. Er
beabsichtigt auf seinem Grundstück Fl. Nr. 589/1 im Gewerbegebiet „Hinterm
Dorf“ ein Wohnhaus zu errichten. Im Untergeschoss des Gebäudes ist eine
Doppelgarage vorgesehen. Auf dem gewerblichen Grundstück befindet sich bereits
eine Lagerhalle des Bauherrn. Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom
03.07.2008 wurde für die Erweiterung der Gerätehalle eine Baugenehmigung erteilt. Mit den Vorhaben
wurde noch nicht begonnen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 589/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hinterm
Dorf“. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet nach § 8 der Baunutzungsverordnung
ausgewiesen.
Ausnahmsweise
können nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung zugelassen werden
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber
und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in
Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.
Nach den
vorgelegten Berechnungen beträgt die Grundfläche des Wohnhauses 151,54 qm. Die
bestehende Halle mit der geplanten Erweiterung hat eine Grundfläche von 176 qm.
Hinzu kommen noch die Lagerflächen im Außenbereich des Grundstückes. Das
angrenzende Grundstück Fl. Nr. 587 ist auch im Eigentum des Bauherrn und wird
als Lagerplatz und Lagerfläche genutzt.
Da das Wohnhaus
auf der Grenze zum Grundstück Fl. Nr. 587 geplant ist, wird eine
Abstandsflächenübernahme erforderlich.
Für die Dachform und Dachneigung des Turmes auf der Nord-Ost-Seite des Gebäudes
ist eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ erforderlich.
Die im östlichen
Grundstücksbereich angrenzenden Nachbarn Rita und Ernst Wolf haben die Pläne
zunächst nicht unterschrieben. Die Pläne wurden der Familie Wolf durch den
Bauherrn vorgelegt.
Soweit seitens des
Bauausschusses Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben besteht, wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Dem Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Wohnhausneubau mit integrierter Garage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 589/1, Hinterm Dorf 5 in Hohenroth entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Es bestehen keine
Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ bezüglich der Dachform und Dachneigung für den
Turm auf der Süd-Ost-Seite des Wohngebäudes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |