Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Herrn Walter Straub, wohnhaft Frühlingstr. 7 in Hohenroth vorgelegt.

Herr Walter Straub unterhält einen Gewerbebetrieb für Dienstleistungen rund um Haus und Hof, Erd- und Abbrucharbeiten, Verleih von Baugeräten und Materialanlieferung. Er beabsichtigt auf seinem Grundstück Fl. Nr. 589/1 im Gewerbegebiet „Hinterm Dorf“ ein Wohnhaus zu errichten. Im Untergeschoss des Gebäudes ist eine Doppelgarage vorgesehen. Auf dem gewerblichen Grundstück befindet sich bereits eine Lagerhalle des Bauherrn. Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 03.07.2008 wurde für die Erweiterung der Gerätehalle eine  Baugenehmigung erteilt. Mit den Vorhaben wurde noch nicht begonnen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 589/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet nach § 8 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen.

Ausnahmsweise können nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung zugelassen werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

 

Nach den vorgelegten Berechnungen beträgt die Grundfläche des Wohnhauses 151,54 qm. Die bestehende Halle mit der geplanten Erweiterung hat eine Grundfläche von 176 qm. Hinzu kommen noch die Lagerflächen im Außenbereich des Grundstückes. Das angrenzende Grundstück Fl. Nr. 587 ist auch im Eigentum des Bauherrn und wird als Lagerplatz und Lagerfläche genutzt.

 

Da das Wohnhaus auf der Grenze zum Grundstück Fl. Nr. 587 geplant ist, wird eine Abstandsflächenübernahme erforderlich.
Für die Dachform und Dachneigung des Turmes auf der Nord-Ost-Seite des Gebäudes ist eine Befreiung von den  Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ erforderlich.

 

Die im östlichen Grundstücksbereich angrenzenden Nachbarn Rita und Ernst Wolf haben die Pläne zunächst nicht unterschrieben. Die Pläne wurden der Familie Wolf durch den Bauherrn vorgelegt.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Wohnhausneubau mit integrierter Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 589/1, Hinterm Dorf 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ bezüglich der Dachform und Dachneigung für den Turm auf der Süd-Ost-Seite des Wohngebäudes.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7