Sitzung: 14.06.2011 BHR/013/2011
Dem Bauausschuss
wird ein Antrag auf isolierte Befreiung der Eheleute Steffen und Andrea Hadsik,
wohnhaft Birkenweg 9 in Hohenroth vorgelegt.
Sie beabsichtigten
auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1679/1 im Birkenweg 9 ein Carport in
Stahlkonstruktion mit Flachdach und einer Größe von 3,10 m auf 5 m zu
errichten. Die Zufahrt soll über die Garagenzufahrt und den bereits angelegten
Hof erfolgen.
Bei der Errichtung
des Carports handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs.
1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung.
Das Grundstück
Fl.Nr. 1679/1 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Rhönblick“. Der
Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Garagen vor, dass die
Fassadengestaltung und Dachdeckung dem Hauptbaukörper anzupassen ist. Als
Dachform sind Satteldächer festgelegt.
Da das geplante
Vorhaben bezüglich der Fassadengestaltung, der Dachform, der Dachneigung und
der Dacheindeckung dem Bebauungsplan widerspricht und auch der geplante
Standort des Carports teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplans erforderlich.
Soweit seitens des
Bauausschusses Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben besteht, wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines
Carports in Stahlkonstruktion mit Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 1679/1 im
Birkenweg 9 entsprechend den eingereichten Planunterlagen.
Seitens des
Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ bezüglich der
Fassadengestaltung, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung sowie
dem Standort des Carports teilweise außerhalb der Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |