Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung der Eheleute Steffen und Andrea Hadsik, wohnhaft Birkenweg 9 in Hohenroth vorgelegt.

 

Sie beabsichtigten auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1679/1 im Birkenweg 9 ein Carport in Stahlkonstruktion mit Flachdach und einer Größe von 3,10 m auf 5 m zu errichten. Die Zufahrt soll über die Garagenzufahrt und den bereits angelegten Hof erfolgen.

 

Bei der Errichtung des Carports handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1679/1 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“.  Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Garagen vor, dass die Fassadengestaltung und Dachdeckung dem Hauptbaukörper anzupassen ist. Als Dachform sind Satteldächer festgelegt.

 

Da das geplante Vorhaben bezüglich der Fassadengestaltung, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung dem Bebauungsplan widerspricht und auch der geplante Standort des Carports teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Carports in Stahlkonstruktion mit Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 1679/1 im Birkenweg 9 entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Seitens des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ bezüglich der Fassadengestaltung, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung sowie dem Standort des Carports teilweise außerhalb der Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7