Dem Bauausschuss werden drei Vorentwürfe für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 479 im Kornweg 5 durch die Eheleute Silvia und Daniel Gross vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 479 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Das Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Die Bauherren beabsichtigen ein zweigeschossiges Wohngebäude. Im Erdgeschoss sind die Wohnräume, im Obergeschoss die Schlafräume und Bad geplant. Die Firstrichtung soll giebelseitig zur Straße „Kornweg“, wie die Nachbargebäude, verlaufen.
Als Dachform ist ein versetztes Satteldach bzw. ein flachgeneigtes Satteldach vorgesehen.

Die Erschließung ist gesichert. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine Garage.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten, welcher Vorentwurf sich am besten in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und favorisiert werden sollte.

 

 


Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung vor Ort vertritt der Bauausschuss die Auffassung, dass der erste Entwurf mit dem versetzten Satteldach zur Ausführung kommen soll.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7