Sitzung: 14.06.2011 BHR/013/2011
Dem Bauausschuss
werden drei Vorentwürfe für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.
Nr. 479 im Kornweg 5 durch die Eheleute Silvia und Daniel Gross vorgelegt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 479 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Vorhaben ist
somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das
heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Die Bauherren
beabsichtigen ein zweigeschossiges Wohngebäude. Im Erdgeschoss sind die
Wohnräume, im Obergeschoss die Schlafräume und Bad geplant. Die Firstrichtung
soll giebelseitig zur Straße „Kornweg“, wie die Nachbargebäude, verlaufen.
Als Dachform ist ein versetztes Satteldach bzw. ein flachgeneigtes Satteldach
vorgesehen.
Die Erschließung ist gesichert. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine
Garage.
Der Bauausschuss
wird um Beratung gebeten, welcher Vorentwurf sich am besten in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt und favorisiert werden sollte.
Beschluss:
Nach eingehender
Beratung vor Ort vertritt der Bauausschuss die Auffassung, dass der erste
Entwurf mit dem versetzten Satteldach zur Ausführung kommen soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |