Dem Gemeinderat wird der Bauantrag der Firma Elektro Hofgesang GmbH mit Sitz in der Ringstr. 7 im Ortsteil Leutershausen der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Wie dem Gemeinderat bereits bekannt, beabsichtigt die Firma Hofgesang einen Teilbereich des gemeindlichen Grundstückes Fl. Nr. 106 am Feuerlöschweiher zu erwerben, um dort ein Carport mit 5 Stellplätzen und einer Fertiggarage zur Lagerung von Kleinteilen zu errichten. Vorgesehen ist eine Leichtbauweise in Stahl mit Lärchenholzschalung, dreiseitig verkleidet und einem flach geneigten Pultdach mit Trapezblecheindeckung.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2011 wurde bereits über das geplante Vorhaben beraten und das grundsätzliche Einvernehmen erteilt.
Bei einem Ortstermin des Bauausschusses am 30.03.2011 mit dem Bauherrn, dem Architekten Oskar Herbert, den umliegenden Anwohnern und dem Kommandanten Georg Moret wurde eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten gesucht. Mit der nun vorgelegten Planung wurde die vereinbarte gebündelte Zufahrt von der Ringstraße aus berücksichtigt und die Stellplätze für die Carports links in den Hang platziert. Der Standort der Garage wurde an die Seite des Carports verlegt. 

 

Das Grundstück Fl. Nr. 106 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ aus dem Jahr 1966. Mit einer Bebauungsplanänderung im Jahr 1976 wurde die Art der baulichen Nutzung von Allgemeinen Wohngebiet (WA) in Dorfgebiet (MD) geändert. Mit der Änderung der Bauweise sollte vor allem im unteren Bereich an der Solzbachstraße und am Feuerlöschweiher eine Anpassung an die Altortbebauung von Leutershausen erreicht werden.

 

Eine Bebaubarkeit des Grundstückes ist zulässig und das Vorhaben in der beantragten Form genehmigungsfähig. Für die Zulässigkeit der Stellplätze außerhalb der Baugrenzen bedarf es einer Befreiung. Als Dachform sind für Garagen im Bebauungsplan flach geneigte Pultdächer festgesetzt.

 

Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit Kleinteilelager auf dem Grundstück Fl. Nr. 106 im Ortsteil Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12