Sitzung: 12.07.2011 GHR/009/2011
Dem Gemeinderat
wird der Bauantrag der Firma Elektro Hofgesang GmbH mit Sitz in der Ringstr. 7
im Ortsteil Leutershausen der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.
In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2011
wurde bereits über das geplante Vorhaben beraten und das grundsätzliche
Einvernehmen erteilt.
Bei einem Ortstermin des Bauausschusses am 30.03.2011 mit dem Bauherrn, dem
Architekten Oskar Herbert, den umliegenden Anwohnern und dem Kommandanten Georg
Moret wurde eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten gesucht. Mit der
nun vorgelegten Planung wurde die vereinbarte gebündelte Zufahrt von der
Ringstraße aus berücksichtigt und die Stellplätze für die Carports links in den
Hang platziert. Der Standort der Garage wurde an die Seite des Carports
verlegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 106 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“
aus dem Jahr 1966. Mit einer Bebauungsplanänderung im Jahr 1976 wurde die Art
der baulichen Nutzung von Allgemeinen Wohngebiet (WA) in Dorfgebiet (MD)
geändert. Mit der Änderung der Bauweise sollte vor allem im unteren Bereich an
der Solzbachstraße und am Feuerlöschweiher eine Anpassung an die Altortbebauung
von Leutershausen erreicht werden.
Eine Bebaubarkeit des Grundstückes ist
zulässig und das Vorhaben in der beantragten Form genehmigungsfähig. Für die
Zulässigkeit der Stellplätze außerhalb der Baugrenzen bedarf es einer
Befreiung. Als Dachform sind für Garagen im Bebauungsplan flach geneigte
Pultdächer festgesetzt.
Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit
Kleinteilelager auf dem Grundstück Fl. Nr. 106 im Ortsteil Leutershausen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |