Dem Bauausschuss wird ein Antrag der Eheleute Robert und Isolde Müller, wohnhaft Ringstr. 1 in Leutershausen auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ vorgelegt. Sie beabsichtigen die Aufbringung eines Satteldaches auf der bestehenden Garage auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 100 in der Ringstraße 1 in Leutershausen. Das Dach wird mit der Dachneigung und Eindeckung (Betondachsteine) dem Wohnhaus angepasst.

 

Bei der Garage handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 100 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen für Garagen flach geneigte Pultdächer vor. Für die Aufbringung des Satteldaches ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

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Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Aufbringung eines Satteldaches auf die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 100 in der Ringstraße 1 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5