Sitzung: 12.07.2011 BHR/005/2011
Dem Bauausschuss
wird ein Antrag der Eheleute Robert und Isolde Müller, wohnhaft Ringstr. 1 in
Leutershausen auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Ortsbereich Leutershausen“ vorgelegt. Sie beabsichtigen die Aufbringung eines
Satteldaches auf der bestehenden Garage auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 100 in der
Ringstraße 1 in Leutershausen. Das Dach wird mit der Dachneigung und Eindeckung
(Betondachsteine) dem Wohnhaus angepasst.
Bei der Garage
handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 der Bayer.
Bauordnung.
Das Grundstück Fl.
Nr. 100 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Ortsbereich Leutershausen“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen
für Garagen flach geneigte Pultdächer vor. Für die Aufbringung des Satteldaches
ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erforderlich.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Es wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Aufbringung
eines Satteldaches auf die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 100 in
der Ringstraße 1 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |