Die Amtszeit des 1. Bürgermeisters endet am 30.4.2012. In Bayern sollen entsprechende Neuwahltermine möglichst zum gleichen Zeitpunkt stattfinden. Das  Innenministerium empfiehlt den 11.3.2012. Daran anknüpfend schlägt das Landratsamt die Bürgermeisterneuwahl in Hohenroth am 11.3.2012 vor. Die Terminfestsetzung obliegt dem Landratsamt.

 

Die nächste Amtszeit des 1. Bürgermeisters in Hohenroth beträgt ausnahmsweise acht Jahre, da in Folge der Harmonisierung der Wahlen bisherige Wahlen außerhalb des allgemeinen Termins für die Kommunalwahlen auf den Regeltermin hingeführt werden. Beginnt die Amtszeit des 1. Bürgermeisters innerhalb der letzten zwei Jahre der Wahlzeit des Gemeinderates (1.5.2012 bis 30.4.2014) endet sie mit dem Ablauf der folgenden Wahlzeit des Gemeinderates (= 30.4.2020) (Art. 43 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). Dieser Fall ist in Hohenroth gegeben.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat hat gegen den vorgeschlagenen Wahltermin für den 1. Bürgermeister in Hohenroth am Sonntag den 11.3.2012 keine Einwände.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14