Die Grundstücke im Baugebiet „Eichen“ in Hohenroth sind größtenteils verkauft. Von der Gemeinde können nur noch wenige Bauplätze zur Verfügung gestellt werden.

Daher scheint es notwendig, neues Wohnbauland in Hohenroth auszuweisen.

Hohenroth bildet einen günstigen Wohnstandort im Nahbereich der Kreisstadt Bad Neustadt a.d.Saale, der auch künftig noch gewährleistet bleiben soll.

 

Ein Bereich, der sich hierfür anbieten würde, befindet sich im Süden von Hohenroth im Anschluss an die vorhandene Bebauung, westlich der Werkstatt der Lebenshilfe.

Die derzeit noch ackerbaulich genutzte Fläche der Grundstücke Fl.Nrn 548 und 549 würde städtebaulich neben den Grundstücken der Lebenshilfe und dem Baugebiet „Eichen“ eine gelungene Ortsabrundung bilden.

Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, den rückwärtigen Bereich der an der Hauptstraße bzw. Eichenweg gelegenen Grundstücke zu integrieren. Damit würde sich ein Geltungsbereich von ca. 1,7 ha ergeben. Die genaue Lage wird dem Gremium von Herrn 1. Bürgermeister Straub durch einen Lageplan erklärt.

Die Grundstücke befinden sich derzeit noch alle im Privatbesitz. Im Flächennutzungsplan ist derzeit noch landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.

 

Die straßenmäßige Erschließung könnte über die Hauptstraße und den Weg Eichen (Fl.Nr. 303) erfolgen. Bei entsprechendem Ausbau wäre aber auch eine Zufahrt über das Baugebiet „Eichen“ und den südlichen Wirtschaftsweg (Fl.Nr. 551) denkbar.

 

Eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld hat bereits stattgefunden. Seitens des Sachgebietes Baurecht, der Kreisplanung und der Unteren Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Bedenken. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf die im Flächennutzungsplan großflächig vorhandenen nicht mehr bedarfsgerechten Baulandreserven nordwestlich von Hohenroth hin und fordert eine Anpassung bzw. Reduzierung im Rahmen der Flächennutzungsplanung. Der Technische Immissionsschutz macht darauf aufmerksam, dass sich die Flächen im Einwirkungsbereich (Schall, Schatten) der geplanten Windkraftanlagen befänden. Im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens wären deren Auswirkungen näher zu untersuchen.

 

Nach Auskunft des Abwasserverbandes Saale-Lauer kann das Gebiet im Mischsystem über den Weg Fl.Nr. 551 und das Baugebiet „Eichen“ entwässert werden. Eine Überrechnung der beaufschlagten Kanalhaltungen wird dennoch empfohlen.

 

Bei Realisierung des Baugebiets ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans (Ausweisung als Wohnbaufläche, Reduzierung vorhandener Wohnbauflächen) erforderlich.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sowie die Änderung des Flächennutzungsplans (Ausweisung als Wohnbaufläche, Reduzierung vorhandener Wohnbauflächen östlich von Hohenroth).

 

Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Fl.Nrn 548 und 549, Gemarkung Hohenroth. Darüber hinaus soll versucht werden, den rückwärtigen Bereich der an der Hauptstraße bzw. Eichenweg gelegenen Grundstücke, Fl.Nrn. 167, 169, 170, 173, 297, 298, 299, 300 und 301, Gemarkung Hohenroth zu integrieren. Die Gesamtfläche des Bebauungsplans beträgt dann ca. 1,7 ha.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17