Sitzung: 20.09.2011 GHR/011/2011
Die Grundstücke im
Baugebiet „Eichen“ in Hohenroth sind größtenteils verkauft. Von der Gemeinde
können nur noch wenige Bauplätze zur Verfügung gestellt werden.
Daher scheint es
notwendig, neues Wohnbauland in Hohenroth auszuweisen.
Hohenroth bildet
einen günstigen Wohnstandort im Nahbereich der Kreisstadt Bad Neustadt
a.d.Saale, der auch künftig noch gewährleistet bleiben soll.
Ein Bereich, der
sich hierfür anbieten würde, befindet sich im Süden von Hohenroth im Anschluss
an die vorhandene Bebauung, westlich der Werkstatt der Lebenshilfe.
Die derzeit noch
ackerbaulich genutzte Fläche der Grundstücke Fl.Nrn 548 und 549 würde
städtebaulich neben den Grundstücken der Lebenshilfe und dem Baugebiet „Eichen“
eine gelungene Ortsabrundung bilden.
Darüber hinaus
bestünde die Möglichkeit, den rückwärtigen Bereich der an der Hauptstraße bzw.
Eichenweg gelegenen Grundstücke zu integrieren. Damit würde sich ein
Geltungsbereich von ca. 1,7 ha ergeben. Die genaue Lage wird dem Gremium von
Herrn 1. Bürgermeister Straub durch einen Lageplan erklärt.
Die Grundstücke
befinden sich derzeit noch alle im Privatbesitz. Im Flächennutzungsplan ist derzeit noch landwirtschaftliche Nutzung
vorgesehen.
Die straßenmäßige
Erschließung könnte über die Hauptstraße und den Weg Eichen (Fl.Nr. 303)
erfolgen. Bei entsprechendem Ausbau wäre aber auch eine Zufahrt über das
Baugebiet „Eichen“ und den südlichen Wirtschaftsweg (Fl.Nr. 551) denkbar.
Eine Vorabstimmung
mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld hat bereits stattgefunden. Seitens des
Sachgebietes Baurecht, der Kreisplanung und der Unteren Straßenverkehrsbehörde
bestehen keine Bedenken. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf die im Flächennutzungsplan großflächig
vorhandenen nicht mehr bedarfsgerechten Baulandreserven nordwestlich von
Hohenroth hin und fordert eine Anpassung bzw. Reduzierung im Rahmen der Flächennutzungsplanung. Der Technische
Immissionsschutz macht darauf aufmerksam, dass sich die Flächen im
Einwirkungsbereich (Schall, Schatten) der geplanten Windkraftanlagen befänden.
Im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens wären deren Auswirkungen näher
zu untersuchen.
Nach Auskunft des
Abwasserverbandes Saale-Lauer kann das Gebiet im Mischsystem über den Weg
Fl.Nr. 551 und das Baugebiet „Eichen“ entwässert werden. Eine Überrechnung der
beaufschlagten Kanalhaltungen wird dennoch empfohlen.
Bei Realisierung
des Baugebiets ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung
des Flächennutzungsplans (Ausweisung als Wohnbaufläche, Reduzierung vorhandener
Wohnbauflächen) erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Hohenroth beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung eines
allgemeinen Wohngebietes sowie die Änderung des Flächennutzungsplans
(Ausweisung als Wohnbaufläche, Reduzierung vorhandener Wohnbauflächen östlich
von Hohenroth).
Der Bebauungsplan
umfasst die Grundstücke Fl.Nrn 548 und 549, Gemarkung Hohenroth. Darüber hinaus
soll versucht werden, den rückwärtigen Bereich der an der Hauptstraße bzw.
Eichenweg gelegenen Grundstücke, Fl.Nrn. 167, 169, 170, 173, 297, 298, 299, 300
und 301, Gemarkung Hohenroth zu integrieren. Die Gesamtfläche des
Bebauungsplans beträgt dann ca. 1,7 ha.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |