Sitzung: 11.10.2011 GHR/012/2011
Am 25.07.2011 hat
der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön die Verordnung
zur Änderung des Regionalplans in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.01.2008
samt Anlage sowie die Gründe für die Verordnung zur Änderung des Regionalplans
und den Umweltbericht betreffend die Fortschreibung des Kapitels B VII
„Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ beschlossen und die
Geschäftsstelle beauftragt, dass nunmehr erforderliche Anhörungsverfahren
einschließlich der Einbindung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Entwurf der
vorliegenden Regionalplanänderung wurde daher mit Schreiben vom 29.08.2011 den
Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön zur
Stellungnahme bis 30.12.2011 bekannt gegeben.
Der
Änderungsentwurf des Regionalplans liegt zur Einbeziehung der Öffentlichkeit
bei der Regierung von Unterfranken als Höherer Landesplanungsbehörde zur
Einsichtnahme aus. Zudem ist der Entwurf im Internet abrufbar. Der
Anhörungszeitraum ist vom 12.09.2011 bis 30.12.2011 festgelegt.
In der Region
Main-Rhön soll die Nutzung der Windkraft auf eine verträgliche, Mensch und
Umwelt möglichst wenig beeinträchtigende Weise erfolgen, weshalb der Regionale
Planungsverband Main-Rhön die Windkraftnutzung über ein regional abgestimmtes
Konzept steuern will.
Zur regionalen
Steuerung der Windkraftnutzung werden im Regionalplan Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete mit einer Fläche von insgesamt 12.811 Hektar ausgewiesen, in
denen die Windkraftnutzung erfolgen kann. In einem Windpark kann man grob
überschlagen von einem Flächenbedarf von 10 Hektar pro Windenergieanlage
ausgehen, demnach wären in unserer Region ca. 1200 Windenergieanlagen
theoretisch möglich.
Die Konzentration
der Windkraftanlagen an einigen Standorten ermöglicht deren einfache Anbindung
an das Stromnetz. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Umwelt
sowie den Wohn- und Freizeitwert der Region sollen so vermieden werden.
In den
Vorranggebieten wird dem Bau und der Nutzung von raumbedeutsamen
Windkraftanlangen der Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt, das heißt der
Windkraftnutzung entgegen stehende Nutzungen bzw. Vorhaben sind ausgeschlossen.
In der Region Main-Rhön werden insgesamt 52 Vorranggebiete mit einer
Gesamtfläche von 5.654 Hektar ausgewiesen.
Vorranggebiete
sind an solchen Orten ausgewiesen, an denen hinreichende Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass dort die Windkraft ökonomisch rentabel genutzt werden kann,
keine anderen Belange der Windkraftnutzung entgegen stehen und weitere
Abwägungskriterien hinter der baurechtlichen Privilegierung der
Windkraftnutzung und dem damit zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers
zurückstehen.
In den
Vorbehaltsgebieten haben der Bau und die Nutzung von raumbedeutsamen
Windkraftanlagen ein besonderes Gewicht. Im Rahmen einer Abwägung muss geprüft
werden ob die Nutzung oder der Bau von raumbedeutsamen Windkraftanlagen hinter
anderen - noch
gewichtigeren
Nutzungen - zurücktreten muss. In der Region Main-Rhön werden insgesamt 42
Vorbehaltsgebiete mit einer Gesamtfläche von 7.151 Hektar ausgewiesen.
Vorbehaltsgebiete
sind demnach an solchen Orten ausgewiesen an den hinreichende Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass dort die Windkraft ökonomisch rentabel genutzt werden
kann, keine anderen Belange der Windkraftnutzung entgegen stehen und weitere
Abwägungskriterien hinter der baurechtlichen Privilegierung der
Windkraftnutzung und dem damit zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers
zurückstehen können. Auch können innerhalb dieser Gebiete Konflikte, z. B. mit
dem Artenschutz, bestehen, die auf Ebene der Regionalplanung mangels
verfügbarer Datenbasis oder auf Grund der generellen Abschichtung noch nicht
geklärt werden konnten.
Alle Flächen, die
im Regionalplan nicht für die Windkraftnutzung ausgewiesen wurden, verfügen
entweder nicht über eine ausreichende Windhöffigkeit oder andere Belange z. B.
der Schutz der Menschen oder der Artenschutz stehen in diesen Bereichen der
Windkraft entgegen. Bezüglich der Windhöffigkeit geht der Entwurf vom
bayerischen Windatlas aus, der zwar nicht flächenscharf ist, aber dennoch eine
Grundlage bilden kann.
Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete sollen den Ausbau der Windkraft in der Region steuern,
ersetzen aber keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, diese ist auch
weiterhin erforderlich und verpflichten andererseits auch nicht dazu in diesen
Windkraftanlagen zu bauen. Der Regionalplan setzt hier also lediglich einen
Rahmen, damit die räumliche Entwicklung auch weiterhin geordnet ablaufen kann
und ein Ausgleich unter den verschieden Raumnutzungsansprüchen hergestellt
werden kann.
Zur Verwirklichung
dieses Konzepts und der damit verbundenen Ziele ist die Nutzung der Windkraft
in der übrigen Regionsfläche, also außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
in der Regel ausgeschlossen.
Im Vorgriff auf
die öffentliche Anhörung hat sich die Gemeinde Hohenroth bereits mit Schreiben
vom 23.08.2010 an den Regionalen Planungsverband gewandt, auf die laufende
Flächennutzungsplanänderung für ein Sondergebiet Windkraftanlagen südwestlich
der Ortschaft hingewiesen und gebeten, den betreffenden Bereich als
Vorrangfläche für die Nutzung von Windenergie in den Regionalplan aufzunehmen.
Nach der
Begründungskarte zur Regionalplanänderung ist der Bereich nicht mit Ausschluss-
oder Beschränkungskriterien für Windkraft belegt. Die Fläche ist aber dennoch
im vorliegenden Entwurf nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsfläche für die
Windkraft enthalten.
Nach Aussage der
Regierung von Unterfranken hat dies hauptsächlich naturschutzfachliche Gründe.
So sei bekannt, dass in dem besagten Bereich streng geschützte Vogelarten
beheimatet seien. Daneben sprächen weitere Ziele und Grundsätze der
Regionalplanung gegen eine Ausweisung (landschaftliche Wertigkeit usw.).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf zur Regionalplanänderung bezüglich Windkraftanlagen zur Kenntnis. Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
2 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
13 |
In Bezugnahme auf
das Schreiben der VG v. 23.08.2010 soll darauf hingewirkt werden, die Fläche
westl. von Hohenroth, die nicht mit Ausschlusskriterien belegt ist, als
Vorbehalts- oder Vorrangfläche darzustellen.