Am 25.07.2011 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön die Verordnung zur Änderung des Regionalplans in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.01.2008 samt Anlage sowie die Gründe für die Verordnung zur Änderung des Regionalplans und den Umweltbericht betreffend die Fortschreibung des Kapitels B VII „Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, dass nunmehr erforderliche Anhörungsverfahren einschließlich der Einbindung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Der Entwurf der vorliegenden Regionalplanänderung wurde daher mit Schreiben vom 29.08.2011 den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön zur Stellungnahme bis 30.12.2011 bekannt gegeben.

 

Der Änderungsentwurf des Regionalplans liegt zur Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Regierung von Unterfranken als Höherer Landesplanungsbehörde zur Einsichtnahme aus. Zudem ist der Entwurf im Internet abrufbar. Der Anhörungszeitraum ist vom 12.09.2011 bis 30.12.2011 festgelegt.

 

In der Region Main-Rhön soll die Nutzung der Windkraft auf eine verträgliche, Mensch und Umwelt möglichst wenig beeinträchtigende Weise erfolgen, weshalb der Regionale Planungsverband Main-Rhön die Windkraftnutzung über ein regional abgestimmtes Konzept steuern will.

Zur regionalen Steuerung der Windkraftnutzung werden im Regionalplan Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit einer Fläche von insgesamt 12.811 Hektar ausgewiesen, in denen die Windkraftnutzung erfolgen kann. In einem Windpark kann man grob überschlagen von einem Flächenbedarf von 10 Hektar pro Windenergieanlage ausgehen, demnach wären in unserer Region ca. 1200 Windenergieanlagen theoretisch möglich.

Die Konzentration der Windkraftanlagen an einigen Standorten ermöglicht deren einfache Anbindung an das Stromnetz. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Umwelt sowie den Wohn- und Freizeitwert der Region sollen so vermieden werden.

 

In den Vorranggebieten wird dem Bau und der Nutzung von raumbedeutsamen Windkraftanlangen der Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt, das heißt der Windkraftnutzung entgegen stehende Nutzungen bzw. Vorhaben sind ausgeschlossen. In der Region Main-Rhön werden insgesamt 52 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 5.654 Hektar ausgewiesen.

Vorranggebiete sind an solchen Orten ausgewiesen, an denen hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dort die Windkraft ökonomisch rentabel genutzt werden kann, keine anderen Belange der Windkraftnutzung entgegen stehen und weitere Abwägungskriterien hinter der baurechtlichen Privilegierung der Windkraftnutzung und dem damit zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers zurückstehen.

 

In den Vorbehaltsgebieten haben der Bau und die Nutzung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen ein besonderes Gewicht. Im Rahmen einer Abwägung muss geprüft werden ob die Nutzung oder der Bau von raumbedeutsamen Windkraftanlagen hinter anderen - noch

gewichtigeren Nutzungen - zurücktreten muss. In der Region Main-Rhön werden insgesamt 42 Vorbehaltsgebiete mit einer Gesamtfläche von 7.151 Hektar ausgewiesen.

Vorbehaltsgebiete sind demnach an solchen Orten ausgewiesen an den hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dort die Windkraft ökonomisch rentabel genutzt werden kann, keine anderen Belange der Windkraftnutzung entgegen stehen und weitere Abwägungskriterien hinter der baurechtlichen Privilegierung der Windkraftnutzung und dem damit zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers zurückstehen können. Auch können innerhalb dieser Gebiete Konflikte, z. B. mit dem Artenschutz, bestehen, die auf Ebene der Regionalplanung mangels verfügbarer Datenbasis oder auf Grund der generellen Abschichtung noch nicht geklärt werden konnten.

 

Alle Flächen, die im Regionalplan nicht für die Windkraftnutzung ausgewiesen wurden, verfügen entweder nicht über eine ausreichende Windhöffigkeit oder andere Belange z. B. der Schutz der Menschen oder der Artenschutz stehen in diesen Bereichen der Windkraft entgegen. Bezüglich der Windhöffigkeit geht der Entwurf vom bayerischen Windatlas aus, der zwar nicht flächenscharf ist, aber dennoch eine Grundlage bilden kann.

 

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sollen den Ausbau der Windkraft in der Region steuern, ersetzen aber keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, diese ist auch weiterhin erforderlich und verpflichten andererseits auch nicht dazu in diesen Windkraftanlagen zu bauen. Der Regionalplan setzt hier also lediglich einen Rahmen, damit die räumliche Entwicklung auch weiterhin geordnet ablaufen kann und ein Ausgleich unter den verschieden Raumnutzungsansprüchen hergestellt werden kann.

 

Zur Verwirklichung dieses Konzepts und der damit verbundenen Ziele ist die Nutzung der Windkraft in der übrigen Regionsfläche, also außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in der Regel ausgeschlossen.

 

Im Vorgriff auf die öffentliche Anhörung hat sich die Gemeinde Hohenroth bereits mit Schreiben vom 23.08.2010 an den Regionalen Planungsverband gewandt, auf die laufende Flächennutzungsplanänderung für ein Sondergebiet Windkraftanlagen südwestlich der Ortschaft hingewiesen und gebeten, den betreffenden Bereich als Vorrangfläche für die Nutzung von Windenergie in den Regionalplan aufzunehmen.

 

Nach der Begründungskarte zur Regionalplanänderung ist der Bereich nicht mit Ausschluss- oder Beschränkungskriterien für Windkraft belegt. Die Fläche ist aber dennoch im vorliegenden Entwurf nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsfläche für die Windkraft enthalten.

 

Nach Aussage der Regierung von Unterfranken hat dies hauptsächlich naturschutzfachliche Gründe. So sei bekannt, dass in dem besagten Bereich streng geschützte Vogelarten beheimatet seien. Daneben sprächen weitere Ziele und Grundsätze der Regionalplanung gegen eine Ausweisung (landschaftliche Wertigkeit usw.).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf zur Regionalplanänderung bezüglich Windkraftanlagen zur Kenntnis. Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

11

Anwesend:

13

 

 

In Bezugnahme auf das Schreiben der VG v. 23.08.2010 soll darauf hingewirkt werden, die Fläche westl. von Hohenroth, die nicht mit Ausschlusskriterien belegt ist, als Vorbehalts- oder Vorrangfläche darzustellen.