Sitzung: 14.06.2011 BHR/013/2011
Der
Bauausschuss macht sich vor Ort ein Bild von der Situation auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1681/2. Die Gemeinde ist Miteigentümer der Gemeinschaftsfläche, sowie
Eigentümer der Fl.Nrn. 1681/18, 1681/19, 1681/22 und 1682/23. Die
Gemeinschaftsfläche soll, bei Einigung sämtlicher Eigentümer, möglicherweise
befestigt werden. Nachdem auf den angrenzenden Fl.Nrn. 1681/12, 1681/13 und
1681/14, welche ebenfalls im Eigentum der Gemeinde stehen eine Einfamilienhaus
errichtet werden wird, werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1681/18, 1681/19, 1681/22
und 1681/23, sowie der Anteil an der Gemeinschaftsfläche 1681/2 nicht mehr
benötigt und sollen daher veräußert werden. Näheres wird in einer in Kürze
stattfindenden Besprechung mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke geklärt.