Der Bauausschuss macht sich vor Ort ein Bild von der Situation auf dem Grundstück Fl.Nr. 1681/2. Die Gemeinde ist Miteigentümer der Gemeinschaftsfläche, sowie Eigentümer der Fl.Nrn. 1681/18, 1681/19, 1681/22 und 1682/23. Die Gemeinschaftsfläche soll, bei Einigung sämtlicher Eigentümer, möglicherweise befestigt werden. Nachdem auf den angrenzenden Fl.Nrn. 1681/12, 1681/13 und 1681/14, welche ebenfalls im Eigentum der Gemeinde stehen eine Einfamilienhaus errichtet werden wird, werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1681/18, 1681/19, 1681/22 und 1681/23, sowie der Anteil an der Gemeinschaftsfläche 1681/2 nicht mehr benötigt und sollen daher veräußert werden. Näheres wird in einer in Kürze stattfindenden Besprechung mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke geklärt.