In der Sitzung am 22.11.2011 hat der Gemeinderat beschlossen, dass für die geplante Ausweisung neuer Wohnbauflächen mehrere Gebiete näher untersucht werden sollen.

Bei der ersten Fläche handelt es sich um die im Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbaufläche „Am Sportplatz II“.

Bei der zweiten Fläche handelt es sich um eine im Flächennutzungsplan noch nicht enthaltene Fläche nordwestlich der Irena-Sendler-Schule, welche an das Baugebiet „Rhönblick“ grenzt.

 

In der Zwischenzeit hat sich Herr Architekt Kirchner von der Verwaltungsgemeinschaft mit der planerischen Bearbeitung dieser Flächen befasst. Die Ergebnisse präsentierte er zusammengefasst in einer Präsentation. Aus der Überplanung der Fläche „Am Sportplatz II“ kam er zu dem Ergebnis, dass die Ortseinfahrt von Bad Neustadt kommend (Raiffeisenstraße) umgestaltet werden sollte. Auch die Testmessungen der Kommunalen Verkehrsüberwachung aus dem Jahr 2007 zeigen diese Notwendigkeit.

Nach einer Umgestaltung (Variante Kreisverkehr oder Mittelinsel mit Fahrbahnversatz) ist die direkte Anbindung der geplanten Wohnbauflächen an die Kreisstraße möglich. Durch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit können die Freihaltezonen (beidseits jeweils 40 m ab Straßenmitte bei 100 km/h) wesentlich reduziert werden. Wichtiger Aspekt ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Ort, die laut Testmessung auch weit hinter dem Ortsschild noch viel zu hoch ist. Dieses Planungskonzept bezieht neben der Wohnbaufläche „Am Sportplatz II“ auch das Gebiet „Veitsberg III“ mit ein, jedoch jeweils nur eine Teilfläche dieser Gebiete. Nach einhelliger Ansicht der Gemeinderatsmitglieder sind die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Flächen überdimensioniert und werden für die weitere Ortsentwicklung in diesem Umfang nicht benötigt. Insgesamt ergeben die beiden Flächen ein Kontingent von ca. 55 Bauplätzen, die in Bauabschnitten erschlossen werden können. Nachteil dieser Lösung sind die Kosten für die Gestaltung des Knotenpunktes. Hier besteht noch Abklärungsbedarf mit dem Landkreis. Auch beitragsrechtliche Fragen sind zu klären.

Aus diesem Erschließungskonzept (Grundstücksgrößen und -zuschnitte) lassen sich jedoch Folgerungen für die Gestaltung der anderen in Frage kommenden Wohnbauflächen ableiten. Gerade bei diesen am Ortsrand liegenden Flächen ist eine Betrachtung der gesamten Ortsentwicklung und hier besonders der Ortsrandgestaltung erforderlich. Unter Berücksichtigung dieser Gedanken wurde ein Erschließungskonzept für die Fläche „Rhönblick II“ und ein Flächenkonzept für „Rhönblick III“ entwickelt und vorgestellt. „Rhönblick II“ bietet ein Kontingent von ca. 14 Baugrundstücken. Unsicherheit besteht hinsichtlich der erforderlichen Abstandsflächen zu den Sportplätzen, dies wäre im Rahmen der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung zu klären.

 

Grundsätzlich sollte entschieden werden, ob eher eine kleine Lösung angestrebt wird, die den Baulandbedarf jedoch auch nur für kurze Zeit deckt („Rhönblick II“), oder ob das zukunftsträchtige Modell mit längerfristiger Baulandversorgung und dem wichtigen Nebenaspekt der Ortseinfahrtsgestaltung weiterverfolgt werden soll („Am Sportplatz II“ in Verbindung mit „Veitsberg III“).

 

Seitens des 1. Bürgermeisters wurde darauf hingewiesen, dass vor einer endgültigen Festlegung in jedem Fall ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern stattfinden muss, um abzustimmen, ob und zu welchem Preis ein Grunderwerb möglich ist.

Er gab auch zu bedenken, dass durchaus noch Baulandreserven im Ort vorhanden sind. Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen in absehbarer Zeit vermutlich auch Grundstücke in älteren Baugebieten zum Verkauf an. Diese Flächen sollten bei der weiteren Baulandausweisung berücksichtigt werden. Das Problem hierbei ist, dass keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Herr Kirchner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Datenerhebung der Zeit- und Kostenfaktor (externe Dienstleistung) zu berücksichtigen ist. Seitens des Gemeinderates kam der Vorschlag, dass die Datenerfassung durchaus auch von Mitgliedern des Gremiums ausgeführt werden kann.

 

Eine konkrete Festlegung des nächsten Planungsgebietes soll aufgrund der genannten Unsicherheiten und offenen Fragen noch nicht erfolgen. Bei insgesamt fünf in Frage kommenden Flächen sollte jedoch zumindest eine Zielrichtung festgelegt werden, damit eine Weiterbearbeitung überhaupt möglich ist.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass das Planungskonzept für eine Bebauung beidseits des Ortseingangs (Raiffeisenstraße) näher untersucht werden soll. Es soll eine schrittweise Bearbeitung erfolgen. In einem ersten Schritt soll durch den 1. Bürgermeister die Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer und deren Preisvorstellungen abgefragt werden. Nach Klärung dieses Punktes erfolgt eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Landkreis, danach die Klärung möglicher Zuschüsse und beitragsrechtlicher Fragen.

Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird der Gemeinderat informiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16