Sitzung: 17.01.2012 GHR/001/2012
Die E-Plus
Mobilfunk GmbH & Co. KG hat auf der Fl.Nr. 2385/10, Gemarkung Bad Neustadt
a. d. Saale einen Mobilfunkmasten errichtet. Die Erschließung (Stromanschluss)
sollte über den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 1745, 1746, Gemarkung Hohenroth
erfolgen. Mit Beschluss vom 20.09.2011, hat der Gemeinderat dem
Straßenbenutzungsvertrag mit der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG zugestimmt.
Aufgrund von
technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geplanten Trassenführung
wurde diese verworfen. Es folgt jetzt der Stromanschluss über die gemeindlichen
Wege Fl.Nr. 1731, 1727 und 1445, Gemarkung Hohenroth. Der Anschluss wird
nunmehr durch das Überlandwerk Rhön erstellt. Vertragspartner ist somit das
Überlandwerk. Ein gesonderter Straßenbenutzungsvertrag ist mit dem Überlandwerk
nicht abzuschließen, da die Wegebenutzung bereits über den Konzessionsvertrag
(Konzessionsabgabe) abgedeckt ist.
Es besteht deshalb
von Seiten der Gemeinde Hohenroth keine weitere Veranlassung.