Sitzung: 06.02.2012 BHR/002/2012
Dem Bauausschuss
wird der Bauantrag der Eheleute Andreas und Anastasia Michaelis, wohnhaft
Wiesenweg 2 in Hohenroth vorgelegt.
Sie beabsichtigen
auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/7, An der Grotte 12 in Hohenroth ein
Einfamilienwohnhaus mit Garage zu
errichten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 545/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“.
Der Bebauungsplan „Eichen“ lässt in seiner Festsetzung Nr. 3.2.3 für die
Dacheindeckung von Pultdächern Flachdachpfannen, Wellplatten, Trapezblech und
Zinkblech zu. Der Farbton der jeweiligen Dachdeckung hat in gedeckten Farbtönen
zu erfolgen. Außerdem ist eine Begrünung des Daches zulässig. Die Dachneigung
ist mit 7° bis 20° festgelegt.
Nach Mitteilung
des Bauherrn soll die Dacheindeckung als Kunststoff-Dachbahn (einlagige
Dachabdichtung) verklebt, graufarben mit
dreiseitiger Aluminiumaufkantung (h=5 cm) und gefälleseitiger
Entwässerungsrinne verarbeitet werden.
Die Herstellung
sei kostengünstiger und beeinträchtige nicht das Gesamtbild.
Die Zustimmung zu
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ wird
erforderlich.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus
mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/7, An der Grotte 12 in Hohenroth
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Es bestehen keine
Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Dachdeckung des Wohnhauses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
6 |