Dem Bauausschuss wird der Bauantrag der Eheleute Andreas und Anastasia Michaelis, wohnhaft Wiesenweg 2 in Hohenroth  vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/7, An der Grotte 12 in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Garage  zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 545/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Der Bebauungsplan „Eichen“ lässt in seiner Festsetzung Nr. 3.2.3 für die Dacheindeckung von Pultdächern Flachdachpfannen, Wellplatten, Trapezblech und Zinkblech zu. Der Farbton der jeweiligen Dachdeckung hat in gedeckten Farbtönen zu erfolgen. Außerdem ist eine Begrünung des Daches zulässig. Die Dachneigung ist mit 7° bis 20° festgelegt.

 

Nach Mitteilung des Bauherrn soll die Dacheindeckung als Kunststoff-Dachbahn (einlagige Dachabdichtung) verklebt, graufarben mit  dreiseitiger Aluminiumaufkantung (h=5 cm) und gefälleseitiger Entwässerungsrinne verarbeitet werden.

Die Herstellung sei kostengünstiger und beeinträchtige nicht das Gesamtbild.

 

Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ wird erforderlich.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/7, An der Grotte 12 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Dachdeckung des Wohnhauses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

6