Sitzung: 06.02.2012 BHR/002/2012
Dem Bauausschuss
wird ein Bauantrag der Eheleute Bruno und Christl Menz, wohnhaft Hauptstr. 59
in Hohenroth vorgelegt. Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 283/2 an
die bestehende Garage ein Carport im Massivbauweise zu errichten. Das Carport
ist mit einem Pultdach, Dachneigung 5° und naturroter Trapezblecheindeckung
geplant.
Das Grundstück Fl.
Nr. 283/6 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben muss sich also
nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die erforderliche
Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Bernd Bötsch liegt den Planunterlagen
bei.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Carport auf dem Grundstück Fl. Nr.
283/2 in der Hauptstr. 59 in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |