Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Bruno und Christl Menz, wohnhaft Hauptstr. 59 in Hohenroth vorgelegt. Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 283/2 an die bestehende Garage ein Carport im Massivbauweise zu errichten. Das Carport ist mit einem Pultdach, Dachneigung 5° und naturroter Trapezblecheindeckung geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 283/6 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben muss sich also nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Die erforderliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Bernd Bötsch liegt den Planunterlagen bei.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 283/2 in der Hauptstr. 59 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6