Sitzung: 22.03.2012 GHR/003/2012
Das Bayerische
Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz
und den kommunalen Spitzenverbände in Bayern Handlungsempfehlungen für den
Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für
kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen
haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die
kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko
eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch)
schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie
möglich in Grenzen zu halten und insbesondere die Spendenbereitschaft, sowie
das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.
Die Kasse der
Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangenen Spenden. Über die
Annahme muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für
die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen
Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die
Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere
dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem
Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über
die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am
Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für gemeindliche Zwecke im
Haushaltsjahr 2011, wie dokumentiert zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |