Sitzung: 22.03.2012 GHR/003/2012
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung wurde darauf hingewiesen, dass sich der an die
Aussegnungshalle angrenzende Teil der Stützmauer nach außen neigt. Das
Mauerteilstück sollte saniert werden, bevor in diesem Bereich Urnen-Erdgräber
angelegt werden.
Die Schiefstellung
der Mauer ist schon seit längerem bekannt. Sie resultiert wahrscheinlich aus
der früher nicht angeschlossenen Entwässerung des Vorplatzes der
Aussegnungshalle. Das Oberflächenwasser ist in diesem Bereich versickert. Vor
einigen Jahren wurde die Entwässerung an den Ortskanal angeschlossen. Ob sich
seit dieser Zeit die Schiefstellung der Wand weiter verstärkt hat, entzieht sich
der Kenntnis der Verwaltung. Nach Einschätzung des 1. Bürgermeisters ist dies
nicht der Fall.
Eine technische
Lösung, die Wand wieder in die ursprüngliche Lage zu drücken, scheidet
höchstwahrscheinlich aus. Die Lösung bestünde im Abbruch und der Neuerrichtung.
Die Ausführung der Arbeiten würde sinnvoller weise von der Parkplatzzufahrt aus
erfolgen. Deshalb müssen diese Arbeiten zeitlich versetzt zu den Arbeiten am
Friedhof ausgeführt werden.
Der Gemeinderat
wird um Entscheidung gebeten, ob die Sanierung dieser Mauer durchgeführt werden
soll.
Beschluss:
Die Neigung der Stützmauer soll nach Ansicht des Gemeinderates in den nächsten Jahren weiter beobachtet werden und durch optische Markierungen sichtbar gemacht werden, ob diese sich weiter beugt.
Momentan wird noch kein Handlungsbedarf gesehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |