Sitzung: 15.05.2012 BHR/005/2012
Der Gemeinde wurde ein Antrag auf Bebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 1795
und 1796, Gemarkung Hohenroth vorgelegt.
Die Bebauung dieser Grundstücke wurde vor einigen Jahren schon einmal
beantragt. Damals wurde der Antrag abgelehnt, da in diesem Bereich keine
sonstige Bebauung war. Diese Situation hat sich mittlerweile geändert, da sich
dort mittlerweile das Baugebiet „Pfannstiel“ befindet und die Grundstücke
direkt an die vorhandene Bebauung anschließen, die Erschießung der Grundstücke
mit Wasser-, Abwasser usw. ist gesichert.
Die Grundstücke liegen im Außenbereich, durch das starke Gefälle sollen
die Stockwerke des geplanten Hauses versetzt werden, um mit der Haushöhe nicht
zu hoch zu kommen. Die Zufahrt zu den Grundstücken soll über den Saaleblick
erfolgen.
Es ist geplant dort nur ein Haus zu errichten und die zwei Grundstücke
unter Umständen zu einem zu verschmelzen.
Die Grundstücke liegen in der Schutzzone des Naturparks Rhön, die
Gemeinde muss, falls sie einer Bebauung zustimmt die Herausnahme aus der
Schutzzone beantragen und eine Ausgleichsfläche anbieten. Nach Ansicht von
Herrn Weißenburger, Landratsamt Rhön-Grabfeld, stellt die Herausnahme der
Grundstücke aus der Schutzzone des Naturparks Rhön kein Problem dar.
Seitens des Bauausschusses bestehen rege Bedenken gegen eine Bebauung
der Grundstücke. Er empfiehlt dem Gemeinderat einer Bebauung der Grundstücke
nicht zustimmen, um die Ortsansicht von Hohenroth nicht zu beeinträchtigen.
Falls der Gemeinderat dem Vorhaben zustimmt sollen gewisse Auflagen, wie die
Erhaltung von einigen großen Bäumen auf dem Grundstück aufergelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |