Der Gemeinde wurde ein Antrag auf Bebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 1795 und 1796, Gemarkung Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bebauung dieser Grundstücke wurde vor einigen Jahren schon einmal beantragt. Damals wurde der Antrag abgelehnt, da in diesem Bereich keine sonstige Bebauung war. Diese Situation hat sich mittlerweile geändert, da sich dort mittlerweile das Baugebiet „Pfannstiel“ befindet und die Grundstücke direkt an die vorhandene Bebauung anschließen, die Erschießung der Grundstücke mit Wasser-, Abwasser usw. ist gesichert.

 

Die Grundstücke liegen im Außenbereich, durch das starke Gefälle sollen die Stockwerke des geplanten Hauses versetzt werden, um mit der Haushöhe nicht zu hoch zu kommen. Die Zufahrt zu den Grundstücken soll über den Saaleblick erfolgen.

 

Es ist geplant dort nur ein Haus zu errichten und die zwei Grundstücke unter Umständen zu einem zu verschmelzen.

 

Die Grundstücke liegen in der Schutzzone des Naturparks Rhön, die Gemeinde muss, falls sie einer Bebauung zustimmt die Herausnahme aus der Schutzzone beantragen und eine Ausgleichsfläche anbieten. Nach Ansicht von Herrn Weißenburger, Landratsamt Rhön-Grabfeld, stellt die Herausnahme der Grundstücke aus der Schutzzone des Naturparks Rhön kein Problem dar.

 

Seitens des Bauausschusses bestehen rege Bedenken gegen eine Bebauung der Grundstücke. Er empfiehlt dem Gemeinderat einer Bebauung der Grundstücke nicht zustimmen, um die Ortsansicht von Hohenroth nicht zu beeinträchtigen. Falls der Gemeinderat dem Vorhaben zustimmt sollen gewisse Auflagen, wie die Erhaltung von einigen großen Bäumen auf dem Grundstück aufergelegt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7