Sitzung: 31.07.2012 GHR/008/2012
Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 03.07.2012
und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 bekannt
gegeben.
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes der Gemeinde Hohenroth für das Haushaltsjahr 2012 der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 03.07.2012:
„Die in der Sitzung
vom 19.06.2012 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht
überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
§§ 1 (Festsetzung Haushaltsplan) bis 6 der
Haushaltssatzung (Inkrafttreten) wurden analog der Beschlussfassung des
Gemeinderates Hohenroth festgestellt.
Weitere Prüfungsbemerkungen:
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt ist mit 50.000,00 € veranschlagt
und unterschreitet damit die Mindestzuführung i.H.v. der Tilgungen (134.000,00
€) deutlich. Der Haushaltsausgleich kann über Rücklagenentnahmen erreicht
werden.
Nach dem Finanzplan sind in den Jahren 2013 bis 2015 Kreditaufnahmen von
1.885.000,00 € geplant. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation und der
Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit erscheint die
Genehmigungsfähigkeit dieser Kreditaufnahmen fraglich.
Stumpf
Reg.-Amtsrat“
Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.