Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 03.07.2012 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 bekannt gegeben.

 

Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Hohenroth für das Haushaltsjahr 2012 der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 03.07.2012:

 

„Die in der Sitzung vom 19.06.2012 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

§§ 1 (Festsetzung Haushaltsplan) bis 6 der Haushaltssatzung (Inkrafttreten) wurden analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Hohenroth festgestellt.

 

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt ist mit 50.000,00 € veranschlagt und unterschreitet damit die Mindestzuführung i.H.v. der Tilgungen (134.000,00 €) deutlich. Der Haushaltsausgleich kann über Rücklagenentnahmen erreicht werden.

 

Nach dem Finanzplan sind in den Jahren 2013 bis 2015 Kreditaufnahmen von 1.885.000,00 € geplant. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation und der Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit erscheint die Genehmigungsfähigkeit dieser Kreditaufnahmen fraglich.

 

Stumpf

Reg.-Amtsrat“

 

 

Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.