Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Herrn Wolfgang Wirsing, wohnhaft Dorfstr. 17 in Attenkirchen vorgelegt.

 

Er beabsichtigt das bestehende Nebengebäude und teilweise die Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 1595 in Querbachshof 7 in Leutershausen zu Ferienwohnungen auszubauen.

Im Untergeschoss sind neben zwei Garagen noch die Schleppergarage und die Heizungsraum mit Öltank untergebracht. Außerdem sind jeweils ein Windfang und Treppenaufgang zu den Ferienwohnungen vorgesehen.

Im Erdgeschoss sind zwei Wohnungen mit ca. 120 qm und 135 qm Wohnfläche geplant.

Sämtliche Fenster im Erdgeschoss werden erneuert. Das bestehende Fachwerk wird erhalten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1595 liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Weiler Querbachshof. Nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung dürfen Fenstertüren nur angebracht werden in nicht öffentlich einsehbaren Bereichen. Die Südseite ist von der Ortsstraße einsehbar. Die Zustimmung zu einer Befreiung wird erforderlich.

 

Der Bauantrag wurde durch Herrn Architekt Oskar Herbert erstellt. Nach seiner Aussage werden bei der Bauausführung die Vorgaben der Gestaltungssatzung für den Weiler Querbachshof Berücksichtigung finden.

                                                                                                                                                                                                                                                      Außerdem ist der Bauernhof aus dem Jahr 1850 als Einzeldenkmal in der Denkmalliste für Querbachshof eingetragen. Die denkmalschutzrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

Bezüglich der Abwasserbeseitigung erfolgt eine Prüfung durch den Abwasserverband.

 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1 Stellplatz je Wohnung erforderlich. Neben den zwei Garagenplätzen besteht im Hofraum noch genügend Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Ausbau eines leerstehenden Nebengebäudes und dem Teilbereich einer Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 1595 in Querbachshof 7 zu Ferienwohnungen.

Für die Zulassung der Fenstertüren auf der Südseite des Gebäudes wird die Zustimmung zu einer Befreiung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7