Sitzung: 23.10.2012 BHR/010/2012
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Herrn Wolfgang Wirsing, wohnhaft
Dorfstr. 17 in Attenkirchen vorgelegt.
Er beabsichtigt das bestehende Nebengebäude und teilweise die Scheune
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1595 in Querbachshof 7 in Leutershausen zu Ferienwohnungen
auszubauen.
Im Untergeschoss sind neben zwei Garagen noch die Schleppergarage und
die Heizungsraum mit Öltank untergebracht. Außerdem sind jeweils ein Windfang
und Treppenaufgang zu den Ferienwohnungen vorgesehen.
Im Erdgeschoss sind zwei Wohnungen mit ca. 120 qm und 135 qm Wohnfläche
geplant.
Sämtliche Fenster im Erdgeschoss werden erneuert. Das bestehende
Fachwerk wird erhalten.
Das Grundstück Fl. Nr. 1595 liegt im Geltungsbereich der
Gestaltungssatzung für den Weiler Querbachshof. Nach den Vorgaben der
Gestaltungssatzung dürfen Fenstertüren nur angebracht werden in nicht
öffentlich einsehbaren Bereichen. Die Südseite ist von der Ortsstraße einsehbar.
Die Zustimmung zu einer Befreiung wird erforderlich.
Der Bauantrag wurde durch Herrn Architekt Oskar Herbert erstellt. Nach
seiner Aussage werden bei der Bauausführung die Vorgaben der Gestaltungssatzung
für den Weiler Querbachshof Berücksichtigung finden.
Außerdem
ist der Bauernhof aus dem Jahr 1850 als Einzeldenkmal in der Denkmalliste für
Querbachshof eingetragen. Die denkmalschutzrechtlichen Belange werden im
Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Bezüglich der Abwasserbeseitigung erfolgt eine Prüfung durch den
Abwasserverband.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für Mehrfamilienhäuser und
sonstige Gebäude mit Wohnungen 1 Stellplatz je Wohnung erforderlich. Neben den
zwei Garagenplätzen besteht im Hofraum noch genügend Fläche zum Abstellen von
Fahrzeugen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Ausbau
eines leerstehenden Nebengebäudes und dem Teilbereich einer Scheune auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1595 in Querbachshof 7 zu Ferienwohnungen.
Für die Zulassung der Fenstertüren auf der Südseite des Gebäudes wird
die Zustimmung zu einer Befreiung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |