Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage der Eheleute Dimitrij und Svetlana Dering, wohnhaft in Hohenroth, Rhönblick 24 vorgelegt.

 

Sie haben ihr Interesse am Erwerb der gemeindlichen Grundstücke Fl. Nr. 1681/12, 1681/13 und 1681/14 im Buchenweg 2a bis 2c (ehemaliges Mentis-Bau-Grundstück) in Hohenroth bekundet und beabsichtigen dort den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage.
Eine Bebauung dieser Grundstücke setzt eine Verschmelzung der Grundstücke voraus.

 

Die Bauinteressenten wünschen eine Bebauung in eingeschossiger Bauweise mit einem Kniestock von 1,80 m. Die Firstrichtung ist parallel zur Straße vorgesehen; als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° und grauer Ziegeleindeckung geplant. Die Garage soll als Grenzgarage zu den bestehenden Nachbargaragen auf der östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.

 

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“.

Der Bebauungsplan sieht derzeit auf den Grundstücken eine zweigeschossige Mehrfamilienhausbebauung vor. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 40° +/- 3° und roter bzw. rotbrauner Ziegeleindeckung festgesetzt.

 

Die umgebende Bebauung weist steilere Dachneigungen auf. Außerdem sind in der Umgebung ausschließlich rote Ziegeleindeckungen. Dies sollte bei der bereits beschlossenen Bebauungsplanänderung in Betracht gezogen werden.

 

Bei der geplanten Garagengrenzbebauung ist die Entlüftung der bereits bestehenden Grenzgaragen auf dem Nachbargrundstück zu beachten.  Es sollte daher ein geringer Grenzabstand (z.B. 1 m bis 1,50 m) eingehalten werden.


Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird zurückgestellt. Der Bauausschuss benötig mehr Unterlagen und Skizzen zum Bauvorhaben um einen Beschluss fassen zu können.