Sitzung: 23.10.2012 BHR/010/2012
Im Bereich der Fl.Nrn. 353/1 und 1504, Gemarkung Leutershausen ist der
Leutersgraben durch das Fließwasser derartig ausgespült worden, dass die dort
angebrachten Gittersteine unterspült und die Seitenbefestigungen weggeschwemmt
wurden. Zum Teil hat es durch die Kraft des Wassers Betonteile und Folienstücke
an die Oberfläche gedrückt.
Es sollen Kostenangebote zur Wiederherstellung des Grabens eingeholt
werden. Die Durchführung der Maßnahme soll ausgeschrieben und dann in
Zusammenarbeit mit dem