Nachdem der Datenverkehr ungebrochen steigt und hochleistungsfähige Internetverbindungen zu einem entscheidenden Standortfaktor geworden sind, hat der Freistaat Bayern ein weiteres Breitbandförderprogramm entwickelt.

 

Förderziel ist der Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in Gewerbe- und Kummulationsgebieten (von der Gemeinde festgelegte Gebiete, in denen mindestens fünf Unternehmer ansässig sind). Die Übertragungsraten sollen hier mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 MBit/s im Upstream betragen.
Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 MBit/s ist erwünschter Nebeneffekt.

 

Gefördert wird der Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke von privaten oder kommunalen Telekommunikationsunternehmen. Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500.000 € je Gemeinde. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2017.

 

Das Förderverfahren selbst ist sehr komplex und aufwendig. Nach Auffassung des bayerischen Gemeindetags stellt es die Kommunen sowohl in der Planungsphase, beim Vergabeverfahren und dem Kooperationsverhältnis mit dem Netzbetreiber vor große Herausforderungen.

 

Es enthält 19 einzelne Verfahrensschritte:

 

-       Festlegung Erschließungsgebiet (1)

-       Ermittlung Versorgung (2)

-       Ermittlung Bedarf (3-4)

-       Markterkundung (5-6)

-       Vorabregulierung (7-9)

-       Vergabeverfahren (10-11)

-       Förderantrag, Kooperationsvertrag, Prüfung durch Bundesnetzagentur (12-14)

-       Förderbescheid, Kooperationsvertrag (15-19)

 

Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat den Gemeinden bei der Abwicklung des Förderprogramms seine Unterstützung zugesagt. Durch eine landkreisweite Infrastruktur- und Versorgungsuntersuchung sollen nun zunächst verschiedene Handlungsoptionen für die einzelnen Gemeinden aufgezeigt werden. Danach liegt es an jeder einzelnen Gemeinde, ob sie eine vertiefte Untersuchung (Basis für Förderverfahren) in Auftrag gibt. Erst nach dieser weiteren Untersuchung sollte die Entscheidung getroffen werden, ob in das Förderverfahren eingestiegen wird.