Sitzung: 19.02.2013 GHR/002/2013
Nachdem der Datenverkehr ungebrochen steigt und hochleistungsfähige
Internetverbindungen zu einem entscheidenden Standortfaktor geworden sind, hat
der Freistaat Bayern ein weiteres Breitbandförderprogramm entwickelt.
Förderziel ist der Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in
Gewerbe- und Kummulationsgebieten (von der Gemeinde festgelegte Gebiete, in
denen mindestens fünf Unternehmer ansässig sind). Die Übertragungsraten sollen
hier mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 MBit/s im Upstream
betragen.
Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte,
Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb
einer Übertragungsrate von 50 MBit/s ist erwünschter Nebeneffekt.
Gefördert wird der Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke von privaten
oder kommunalen Telekommunikationsunternehmen. Der Fördersatz beträgt 80 % der
zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500.000 € je Gemeinde. Das Förderprogramm
läuft bis zum 31.12.2017.
Das Förderverfahren selbst ist sehr komplex und aufwendig. Nach
Auffassung des bayerischen Gemeindetags stellt es die Kommunen sowohl in der
Planungsphase, beim Vergabeverfahren und dem Kooperationsverhältnis mit dem
Netzbetreiber vor große Herausforderungen.
Es enthält 19 einzelne Verfahrensschritte:
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Festlegung Erschließungsgebiet (1)
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Ermittlung Versorgung (2)
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Ermittlung Bedarf (3-4)
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Markterkundung (5-6)
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Vorabregulierung (7-9)
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Vergabeverfahren (10-11)
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Förderantrag, Kooperationsvertrag, Prüfung durch
Bundesnetzagentur (12-14)
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Förderbescheid, Kooperationsvertrag (15-19)
Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat den Gemeinden bei der Abwicklung des
Förderprogramms seine Unterstützung zugesagt. Durch eine landkreisweite
Infrastruktur- und Versorgungsuntersuchung sollen nun zunächst verschiedene
Handlungsoptionen für die einzelnen Gemeinden aufgezeigt werden. Danach liegt
es an jeder einzelnen Gemeinde, ob sie eine vertiefte Untersuchung (Basis für
Förderverfahren) in Auftrag gibt. Erst nach dieser weiteren Untersuchung sollte
die Entscheidung getroffen werden, ob in das Förderverfahren eingestiegen wird.