Sitzung: 19.02.2013 GHR/002/2013
In Hohenroth stehen der Gemeinde kaum noch Wohnbauplätze zum
Verkauf an Bauwerber zur Verfügung.
Die Gemeinde strebt deshalb an, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken
zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren.
Der Bedarf an Wohnbauland kann allein dadurch aber sicher nicht gedeckt werden,
sodass verschiedene mögliche Bauflächen um Hohenroth grob analysiert und in
vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen besprochen wurden.
Die für ein neues Wohnbaugebiet ins Auge gefasste Fläche „Veitsberg III“ konnte nicht realisiert werden, da nicht alle notwendigen Grundstücke erworben werden konnten.
Zur Verwirklichung eines neuen Wohnbaugebiets bietet sich auch die Fläche nördlich des Sportplatzes und der Irena-Sendler-Schule, in Anschluss an das bestehende Wohngebiet „Rhönblick“ an. Die Grunderwerbsverhandlungen sind hier positiv verlaufen.
Der Flächennutzungsplan müsste entsprechend ergänzt werden (Aufnahme von Wohnbauflächen ca. 4.5 ha).
In diesem Bereich kann der Baulandbedarf auf längere Sicht gedeckt werden. Auf absehbare Zeit müssten an anderer Stelle keine zusätzlichen Bauflächen ausgewiesen werden. Die neue Wohnbaufläche ist in mehreren Bauabschnitten erschließbar.
Außerdem weist die Fläche eine günstige Lage zu den infrastrukturellen Schwerpunkten des Ortes auf (Schulen, Kindergarten, Sportplatz, Spielplatz, Apotheke).
Die straßenmäßige Anbindung kann über die Jahnstraße und den Brendweg und weiter über eigene Erschließungsstraßen erfolgen.
Wegen der Nähe zu den Sportplätzen ist im Vorfeld eine Schallimmissionsprognose zu beauftragen, die evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen aufzeigen soll.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für den ersten Bauabschnitt umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, am nordöstlichen Ortsrand von Hohenroth einen
qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll sich auf die Grundstücke
Fl.Nrn 1683, 1684/1, sowie 1684-1686 (teilweise), Gemarkung Hohenroth erstrecken.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Landwehr“.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird die Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a.d.Saale beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |