In Hohenroth stehen der Gemeinde kaum noch Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung.
Die Gemeinde strebt deshalb an, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren.
Der Bedarf an Wohnbauland kann allein dadurch aber sicher nicht gedeckt werden, sodass verschiedene mögliche Bauflächen um Hohenroth grob analysiert und in vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen besprochen wurden.

Die für ein neues Wohnbaugebiet ins Auge gefasste Fläche „Veitsberg III“, die auch im Flächennutzungsplan erfasst ist, konnte nicht realisiert werden, da nicht alle notwendigen Grundstücke erworben werden konnten.

 

Zur Verwirklichung eines neuen Wohnbaugebiets bietet sich auch die Fläche nördlich des Sportplatzes und der Irena-Sendler-Schule, in Anschluss an das bestehende Wohngebiet „Rhönblick“ an. Die Grunderwerbsverhandlungen sind hier positiv verlaufen.

 

Der Flächennutzungsplan müsste entsprechend ergänzt werden (Aufnahme von Wohnbauflächen ca. 4.5 ha).

In diesem Bereich kann der Baulandbedarf auf längere Sicht gedeckt werden. Auf absehbare Zeit müssten an anderer Stelle keine zusätzlichen Bauflächen ausgewiesen werden. Die neue Wohnbaufläche ist in mehreren Bauabschnitten erschließbar.

Außerdem weist die Fläche eine günstige Lage zu den infrastrukturellen Schwerpunkten des Ortes auf (Schulen, Kindergarten, Sportplatz, Spielplatz, Apotheke).

 

Die straßenmäßige Anbindung kann über die Jahnstraße und den Brendweg und weiter über eigene Erschließungsstraßen erfolgen.

 

Ebenso bietet es sich aus Gründen der Ortsabrundung an, südlich des Altorts, westlich des Geländes der Lebenshilfe neue Wohnbauflächen aufzunehmen (ca. 1,2 ha).

 

Im Gegenzug wird der südöstliche Teil der W-Fläche „Veitsberg III“ aus dem Flächennutzungsplan heraus genommen (ca. 4,2 ha).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, am nordöstlichen Ortsrand von Hohenroth ca. 4,5 ha neue Wohnbauflächen (W) im Flächennutzungsplan darzustellen (Fl.Nrn. 1683, 1684, 1684/1, 1685, 1686, Gemarkung Hohenroth)

 

Ebenso werden am südwestlichen Ortsrand ca. 1,2 ha neue Wohnbauflächen dargestellt (Fl.Nrn. 548, 549, Gemarkung Hohenroth).

 

Im Gegenzug wird der südöstliche Teil der W-Fläche „Veitsberg III“ aus dem Flächennutzungsplan heraus genommen (ca. 4,2 ha) und der Bereich wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

 

Mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplans wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12