Der im Straßenbestandverzeichnis eingetragene öffentliche Feld- und Waldweg „Weg am Spielplatz“, Fl.Nr. 230, Gemarkung Windshausen ist im Gelände seit Jahren nicht mehr sichtbar (vgl. Lageplan). Eine Nutzung des Weges lässt sich aufgrund des Bewuchses (Wiese) nicht feststellen. Weiterhin wird der Weg zur Erschließung der umliegenden Grundstücke nicht mehr benötigt. Der „Weg am Spielplatz“ hat somit jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

 

Gemäß Art 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ist eine Straße/Weg einzuziehen, wenn dieser jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher bekanntzugeben (Art 8 Abs. 2 BayStrWG).


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth beschließt, nach dreimonatiger vorheriger Bekanntmachung, den öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg am Spielplatz“, Fl.Nr. 230, Gemarkung Windshausen gemäß Art 8 Abs. 1 u. 2 i.V.m. Art. 54 BayStrWG einzuziehen, da der Weg „Weg am Spielplatz“ jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.

Beschreibung des Weges:

 

Straßennamen:           „Weg am Spielplatz“
Flurnummer:               230, Gemarkung Windshausen

Anfangspunkt:             Kreisstraße NES 8 (Fl.Nr. 920), nordwestl. Fl.Nr. 108
Endpunkt:                    Weinberg Weg (Teilfl. Fl.Nr. 196), südöstl. Fl.Nr. 231
Baulastträger:              Gemeinde Hohenroth

 

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

12