Sitzung: 12.03.2013 BHR/004/2013
Dem Bauausschuss wird der Bauantrag der Eheleute Andreas und Sonja Renk,
wohnhaft Finkenweg 9 in Salz vorgelegt.
Sie haben das Grundstück Fl. Nr. 543/7, an der Grotte 21 in Hohenroth
erworben und möchten dort ein Einfamilienwohnhaus mit Carport und Schuppen
errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 543/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Eichen“. Das geplante Vorhaben entspricht den Festsetzungen
dieses Bebauungsplanes.
Die Garage soll als Grenzgarage zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 543/6
errichtet werden. Aufgrund der Geländegegebenheiten wird die mit 3,00 m
festgesetzte mittlere Wandhöhe der Garage nicht eingehalten. Das Gelände wird
auf der einen Seite abgegraben und auf der anderen Grundstücksseite angefüllt.
Die Abweichung wurde bereits mit der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Bauer,
besprochen.
Im Baugenehmigungsverfahren wird der Antrag auf Abweichung von der
Einhaltung der mittleren Wandhöhe der Garage gemäß Art. 6 Abs. 9 Bayer.
Bauordnung geprüft.
Die Entscheidung über die Zulassung der Abweichung obliegt der
Bauaufsichtsbehörde.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben in der beantragten Form zugestimmt.
Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben
besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Schuppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/7, An der Grotte 21 in
Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |