Dem Bauausschuss wird der Bauantrag der Eheleute Andreas und Sonja Renk, wohnhaft Finkenweg 9 in Salz vorgelegt.

 

Sie haben das Grundstück Fl. Nr. 543/7, an der Grotte 21 in Hohenroth erworben und möchten dort ein Einfamilienwohnhaus mit Carport und Schuppen errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 543/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Das geplante Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Die Garage soll als Grenzgarage zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 543/6 errichtet werden. Aufgrund der Geländegegebenheiten wird die mit 3,00 m festgesetzte mittlere Wandhöhe der Garage nicht eingehalten. Das Gelände wird auf der einen Seite abgegraben und auf der anderen Grundstücksseite angefüllt.

 

Die Abweichung wurde bereits mit der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Bauer, besprochen.

Im Baugenehmigungsverfahren wird der Antrag auf Abweichung von der Einhaltung der mittleren Wandhöhe der Garage gemäß Art. 6 Abs. 9 Bayer. Bauordnung geprüft.
Die Entscheidung über die Zulassung der Abweichung obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben in der beantragten Form zugestimmt.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Schuppen auf dem  Grundstück Fl. Nr. 543/7, An der Grotte 21 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6